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Dark Burner – Reloaded

Wohl doch keine Literflaschen mehr

Offenbar tritt Dark Burner von seiner Ankündigung zurück, weiterhin nicotinhaltige Basen in größeren Gebinden als die vom TabakerzG vorgeschriebenen 10ml an Endkunden zu vertreiben.
Die beiden angeschlossenen Online Shops sind weiterhin im Wartungsmodus.
Das Rätselraten geht weiter.
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Am zehnten Mai gab der Hersteller Dark Burner offiziell bekannt, auch nach dem Ablauf der letzten Frist des Tabakerzeugnisgesetzes weiterhin nicotinhaltige Basen in größeren Abfüllungen als 10ml an Endkunden abzugeben. [Bericht dazu hier…]
Dazu veröffentlichte er eine Erklärung auf den Seiten der angeschlossenen Shops der Homepage von Dark Burner. Diese Erklärung ist nicht mehr online. Eine gesicherte Version findet Ihr hier…

Diese Erklärung wurde sowohl auf dem Portal des Händlershop wie auch des Endkundenshops veröffentlicht.
In der Erklärung tauchen bereits einige Ungereimtheiten auf. So wird das TabakerzG falsch benannt und die Abgabe an den Endkunden wird nur in einem Nebensatz erwähnt.

Merkwürdige Bewegungen im Netz

Das Sortiment, so wie es auch am 21.05. für Endkunden noch zu bestellen war. (Foto: Dark Burner)

Mit Wirkung zum Sonntag lief die Abverkaufsfrist des TabakerzG aus. Seit dem dürfen nicotinhaltige Liquids und Basen nur noch in Abfüllungen von maximal 10ml an Endkunden verkauft werden.
Bis Montagmorgen blieb der Shop für Endkunden bei Dark Burner jedoch unverändert. Es konnten weiterhin nicotinhaltige Basen bis zu Abfüllungen von fünf Litern von Endkunden online bestellt werden.

Seit Dienstag befinden sich beide Shops im Wartungsmodus. Zu sehen ist lediglich die Erklärung, dass Dark Burner „Betriebsferien“ macht und voraussichtlich wieder ab Montag, dem 29. Mai zu erreichen ist.

Erklärungen nachts um zwölf

Gestern Abend gegen circa 00:00 Uhr veröffentlichte ein Frank Bösche folgende Erklärung in der Facebook Gruppe „Dark Burner Fanclub“:

„Liebe Dark Burner Kunden,

Leider habe ich in meinem Statement am 10. Mai um 10:10 Uhr einen großen Fehler gemacht.
Zunächst möchte ich mich bei den aufsichtsführenden Behörden hiermit und in aller Form entschuldigen, das ich ein falsches Bild vom unserem Handeln zeichnete, verbunden mit Shitstorm und Ärger, der folgte.
Deshalb möchte ich hier verbindlich eine Erklärung abgeben.

Wir beliefern keine Endverbraucher, sondern nur Händler, also Betriebe mit einer gültigen Steuer Nummer und halten uns an die Richtlinien und Gesetze der TPDII. Gruss Eure gute Fee von Dark Burner“

Das Posting aus dem „Dark Burner Fanclub“

Frank Bösche ist nach Auskunft seines Profils „Chief Marketing und Support Officer“ bei Electronic Smoke. Das scheint die Firma zu sein, die für den Bereich der Endkunden von Dark Burner zuständig ist.

Die Firmenstruktur ist aufgrund ungenauer Angaben in den Impressen etwas unverständlich. Denn entgegen der Informationspflicht ist zu Dark Burner keine Rechtsform angegeben. Beim Endkundenshop ist jedoch das Label von Electronic Smoke dargestellt. Derzeit sind auch die Impressen der Shops nicht erreichbar.

Angeblich TabakerzG nicht anwendbar

In der ursprünglichen Veröffentlichung hatte Dark Burner erklärt, seine Basen würden nicht dem TabakerzG sondern als Zwischenprodukt nur dem Chemikalienrecht unterliegen.

„Es wurde argumentiert das unsere Basen im Grunde keine fertig nutzbaren Produkte sind, sondern es sich vielmehr um Zwischen- oder Halbfertigprodukte handelt, mit welcher dann Händler oder die Selbstmischer Szene (Endkunden) eigene Liquids produzieren können.“
Dark Burner, 10. Mai 2017

Eine persönliche Einschätzung dazu findet Ihr hier…

Dark Burner hat mindestens impliziert, dass sie selber nicotinhaltige Basen in bis zu 5l Kanistern weiterhin an Endkunden abgeben würden. Die Möglichkeit zu bestellen bestand mindestens am Sonntag, dem 21. Mai noch.
Hinzu kommt, dass Mitarbeiter der Firma dies in Facebook Gruppen genau so bereits lange vorher angekündigt hatten. Mindestens bereits am 30. März 2017.

Weiterhin hat Dark Burner bewusst angesprochen, gewerbliche Kunden könnten dies ebenfalls weiterhin tun.

„Ob Sie als Händler sich nun dem anschließen und unsere Basen auch weiterhin in größeren Gebinden als 10ml verkaufen obliegt Ihnen.“
Dark Burner, 10. Mai 2017

Tatsache ist, dass wenn ein Händler bei Dark Burner eine nicotinhaltige Base in einer Abfüllung größer als 10ml erwirbt und diese Endkunden anbietet, damit nicht Dark Burner sondern er selber haftbar ist.
Die Strafen können hier leicht in den fünfstelligen Bereich gehen, hinzu kommen eventuelle Ordnungsmaßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörden.

Undurchsichtige Kommunikation

Und die Kunden so…

Ob dahinter eine absichtliche PR Strategie liegt, kann man aufgrund der oft widersprüchlichen Informationen nicht beurteilen.
Dieses Kommunikations Chaos wäre mit einer klaren Aussage noch vor dem 20. Mai aus der Welt zu schaffen gewesen. Dies wurde jedoch unterlassen. Dark Burner war offenbar nicht erreichbar und hat auch eine Anfrage von vapers.guru ignoriert, in der genau danach gefragt wurde.

Unterm Strich bleibt eine missverständliche und inhaltlich falsche Ankündigung, die noch dazu auf einem Verkaufsprotal für Endkunden keinerlei Sinn macht. Und eigentlich auch, nach der offenbar aktuellen Interpretation von Dark Burner, vollkommen überflüssig war. Da nie außer Frage stand, dass gewerbliche Händler und Hersteller untereinander selbstverständlich auch weiterhin mit größeren Gebinden handeln können.
Danach folgte das weitere Anbieten von gesetzlich unzulässigen Produkten für Endkunden. Anschließend der Wartungsmodus der Shops und Betriebsferien in der heikelsten Zeit des Jahres in der Branche.
Und nun eine Erklärung in einer Facebook Gruppe nachts um zwölf.

Was unterm Strich bleibt ist ein Geschmäckle.

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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