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FDP Bayern für Reform des Tabakerzeugnisgesetzes

Regulierungen sind "unverhältnismäßig"

Foto: FDP Bayern

Die FDP Bayern spricht sich für eine Reform des Tabakerzeugnisgesetzes aus. Der Landesfachausschuss Gesundheit bezeichnet einzelne Formulierungen des Gesetzes als „unverhältnismäßig“.

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Die Dampfern hinreichend bekannte TPD2 der EU hatte im letzten Jahr zu einer hektischen Umsetzung in das deutsche Tabakerzeugnisgesetz geführt.
Schon vor der Verabschiedung wurden nicht nur Stimmen von Dampfern laut, die einzelne Formulierungen des Gesetzes bemängelten. Diese Formulierungen sind augenscheinlich mit der heißen Nadel gestrickt und zeugen von mangelhaftem Sachverstand.

Großen Anstoß erregte hierbei vor allem die Formulierung des Absatz 1 Abschnitt 3 des Paragraphen 13, der die verwendeten Inhaltsstoffe von Liquids regulieren soll. Darin heißt es…

§ 13 Inhaltsstoffe von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
1. …
2. …
3. bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssigkeit außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.

Tatsache ist, dass diese Formulierung geeignet wäre, jeden Stoff zu verbieten. Denn ob ein Stoff eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, hängt vor allem auch von Temperatur und Dosierung ab. Auch auf 300°C erhitztes Wasser stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit dar.

In der Begründung der FDP Bayern zu ihrem Beschluss vom 15.01.2017 heißt es hierzu:

Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 TabakerzG ist Tür und Tor für ein absolutes Verkaufsverbot für E-Zigaretten geöffnet, wenn man bedenkt, dass einige Institutionen bereits Wurst und heiße Getränke als gesundheitsgefährdend deklarieren.

Fragwürdige Formulierungen nicht Teil der TPD

Wegen Krebsgefahr durch Acrylamit demnächst verboten: Alles Frittierte.

Im Tabakerzeugnisgesetz finden sich weitere solcher Formulierungen, die juristisch fragwürdig sind. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird hier sehr weitreichend ermächtigt Regelungen zum Reinheitsgrad und zum Gehalt festzulegen.
Diese Regulierungen werden von der TPD 2 in der Form nicht vorgesehen, könnten also vom Bundestag auch leicht wieder entkräftet werden.
Die FDP Bayern fordert hier vielmehr eine sinnvolle Regulierung durch wissenschaftlich fundierte Höchstwerte die in Fachkreisen diskutiert werden.

Dass hier offenbar tatsächlich sehr engagiert und mit Fachwissen diskutiert wurde, sieht man an der abschließenden Formulierung des Beschlusses.

Auch die Messmethoden bzw. Risikoszenarien sind z.T. haarsträubend. Es gibt E-Zigaretten, mit denen man die Temperatur der Verdampfer soweit erhöhen kann, dass eine verstärkte Aldehyd-Bildung messbar ist. Dies erzeugt jedoch einen Qualitätsverlust des Produkts durch „kokeln“.
Einen solchen Missbrauch als Anlass für ein Verbot zu nehmen, ist etwa so, wie Fleisch oder Küchenherde zu verbieten, weil man mit genug Leistung ein Steak auch regelrecht so verbrennen kann, dass es nur noch aus krebserregenden Stoffen besteht – kein vernünftiger Mensch würde das (absichtlich) machen, geschweige denn aus diesem Szenario ein generelles Verbot ableiten.

Der Beschluss wurde von zwölf Mitgliedern und dem Kreisvorstand München West gestellt.

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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