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Liste der angemeldeten Produkte veröffentlicht

Entsprechend der Tabakerzeugnisverordnung muss das BVL die Liste der angemeldeten E-Zigaretten und Liquids veröffentlichen. Das hat es bisher nicht getan.
Nun wurde die Liste öffentlich zugänglich gemacht. Was den Markt in Deutschland verändern könnte.
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Ende des Jahres 2015 schickte die EU die so genannte TPD 2 an ihre Mitgliedsstaaten.
Dabei handelt es sich um die Tabakproduktrichtlinie, die von den Mitgliedern der EU in nationales Recht umgesetzt werden musste.

Nach einem ungewöhnlich schnellen Vorgehen wurde am 25. Februar 2016 dann das Tabakerzeugnisgesetz beschlossen.
Dieses sieht vor, dass E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids angemeldet werden müssen. Und zwar sechs Monate, bevor sie in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

Viele Missverständnisse

Um diese Anmeldung ranken sich bis heute viele Gerüchte und Missverständnisse.

Beispielsweise wurde diese Anmeldung von einigen in eine „Wartefrist“ umgedeutet. Was nicht den Tatsachen entspricht.
Denn ein Händler muss ein Produkt nicht besitzen, um es anmelden zu können. Es muss noch nicht einmal produziert werden.

Auch geht es bei der Anmeldung nicht um eine Zertifizierung oder Zulassung. Die Anmeldung kann von den Zuständigen Behörden nicht verwehrt werden.

Ungeschickt und Sinnfrei

Unbestreitbar ist jedoch, dass diese Regulierung völlig an ihrem Ziel vorbei schießt. Und für alle Marktteilnehmer Nachteile mit sich bringt.

Nicht nur der größere Arbeitsaufwand für die Händler und Hersteller ist zu beklagen.
Diese Frist bringt auch Nachteile für die europäischen Händler, wenn Hersteller aus dem EU Ausland die Daten für die Anmeldung nicht frühzeitig zur Verfügung stellen.

Die europäischen Händler dürfen diese dann noch nicht verkaufen. Da sie aber im EU Ausland im Handel sind und wir in einer Zeit der Globalisierung leben, bestellen die Konsumenten dann einfach direkt dort.
Üblicherweise bei den großen Handelsketten in China.




Das hat gleich zwei Nachteile für die Dampfer.
Denn zum einen genießen sie bei diesen Händlern keinen in Europa üblichen Käuferschutz.
Und zum zweiten besitzen sie dann wohlmöglich neue Produkte, bekommen dafür dann aber noch kein Ersatzmaterial wie Tankgläser oder Coils.

Sinnfrei ist diese Regulierung deshalb, weil die EU Kommission diese Frist mit Verbraucherschutz und Marktüberwachung argumentiert hat.
Es ist aber kaum möglich, aus den Anmeldungen ersehen zu können, welche Produkte nun am Markt präsent sind. Geschweige denn, ob sie dem Verbraucherschutz entsprechen. Denn die Produkte werden weder durch die EU noch durch die Mitgliedsstaaten standarisiert geprüft.

Marktverzerrung durch schwarze Schafe

So fanden sich dann sehr schnell Händler, die solche Produkte selber importiert und ohne Anmeldung verkauft haben.
Sei es aus reiner Unwissenheit oder um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die EU hat mit dieser Regulierung also das genaue Gegenteil von dem erreicht, was sie eigentlich erreichen wollte.

Dass es auch anders laufen kann wurde inzwischen mehrfach belegt.
Das aussagekräftigste Beispiel ist sicher die chinesische Firma OBS, die ihr Produkt Engine II frühzeitig angemeldet hat.
Sobald die nötigen Daten vorlagen, hat OBS diese an drei Händler in Deutschland gegeben. Diese haben den Verdampfer dann angemeldet.
Genau mit dem Auslaufen der Frist von sechs Monaten wurde dann mit dem Verkauft begonnen.
Mit dem Ergebnis, dass das Produkt auch bei den chinesischen Händlern kaum fünf Dollar preiswerter war.

Tabakerzeugnisverordnung

Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wurde die Tabakerzeugnisverordnung auf den Weg gebracht.

BMEL
Das Bundesminsiterium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin

Diese ermächtigt die nun zuständigen Ministerien und Ordnungsbehörden zu entsprechenden Maßnahmen.
So sollte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diese Aufgaben übernehmen. Das ihr unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll die Liste der angemeldeten Produkte führen und pflegen.
Zusätzlich sollte das Amt diese Liste veröffentlichen, um eine Marktgerechtigkeit herzustellen.

Dies wurde bisher ganz einfach vom zuständigen Amt unterlassen.

Die Hamburger Firma InnoCigs hat gegenüber dem BVL darauf bestanden, diese Daten öffentlich zugänglich zu machen.
Unmittelbar bevor InnoCigs den Gerichtsweg beschreiten wollte, lenkte das Bundesamt ein und überließ die aktuellen Anmeldungen.

Einer der Geschäftsführer von InnoCigs, Dustin Dahlmann, ist jedoch auch Vorsitzender des Händlerverbandes BfTG.
So erreichte Dahlmann, dass diese Liste zumindest den Mitgliedern des BfTG eröffnet werden durfte. Offenbar befürchtete das Bundesamt, dass die einzelnen Mitglieder ebenfalls den Rechtsweg beschreiten könnten.

Veröffentlichung der Liste

Nun wurde „die Liste“ endlich durch das BVL öffentlich gemacht.
Auf seiner Homepage ist die Excel Datei einsehbar.

Das könnte große Auswirkungen auf den Markt in Deutschland haben.

Nicht nur, dass jeder Shopbetreiber und Einzelhändler nun in der Liste sehen kann, ob sein Konkurrent eventuell nicht angemeldete Produkte verkauft.

Jetzt können auch Behörden sehr leicht diese Einzelhändler überprüfen.
Denn für diese Überprüfung sind die lokalen Ämter zuständig. Das kann von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
Ist es in der einen Stadt das Ordnungsamt, ist es in einer anderen Stadt eine Lebensmittelbehörde.

Für Einzelhändler, die unangemeldet neue Produkte am regulierten Markt vorbei verkaufen wollen, dürfte das Risiko damit enorm ansteigen.


Veröffentlichung des BVL: https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/05_Tabakerzeugnisse/05_Listung-Tabak-EZigaretten/Listung-Tabak-EZigaretten_node.html?fbclid=IwAR19uEbKDDlzbHhCqbGGt5UP3bxkm_DxhdrdwilDuxbQAsCq8Q3j-MTcXaE
Die aktuelle Liste zum Download: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/03_Verbraucherprodukte/Tabak/DE-ECigarette_08-10-2018sortiert.html;jsessionid=10C22BFA1C47990B827142208D73508F.1_cid332?nn=11638576

Umfassender Wirtschaftsbericht zur E-Zigarette

 

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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