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Erstes Urteil: EZigaRettenLeben für Händler verboten

Landgericht Trier entscheidet gegen E-Zigaretten Händler

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Trier, zuständig für Handelssachen, hat am Freitag entschieden, dass ein örtlicher E-Zigaretten Händler nicht mit dem Slogan „EZigaRettenLeben“ werben darf.

Das Gericht gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main statt.
Diese hatte argumentiert, der Slogan erwecke gezielt den Eindruck, E-Zigaretten seien gesundheitlich unbedenklich.

Das beklagte Unternehmen hatte erwidert, mit dem Slogan würden nur Personen angesprochen, die bereits Raucher seien. Außerdem seien E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten in so hohem Maße weniger schädlich und risikobehaftet, dass die Aussage zutreffend sei.

Die Richter merkten jedoch an, E-Zigaretten seien keineswegs unbedenklich, ihr Konsum könne ebenfalls Gesundheitsschädigungen hervorrufen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Auch wenn die Aussage „abstrakt“ richtig sei.

Bei dem beklagten Unternehmen handelt es sich um die in Trier ansässige VaporExMachina GmbH & Co KG. Deren Geschäftsführer Michal Dobrajc ist auch geschäftsführender Vorsitzender des Händlerverbandes VdeH.

Der Verband des eZigarettenhandels hatte eine Grassroot Kampagne unter dem gleichen Titel unterstützt.

Das Logo der Grassroot Kampagne, die offenbar auch VaporExMachina verwendet hatte

Wie Dobrajc gegenüber VAPERS.GURU bestätigte, will das Unternehmen gegen das Urteil vorgehen. „Es ist einerseits erfreulich, dass das Gericht die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten anerkennt. Umso bedauerlicher ist es, dass es die Aussage „E-Zigaretten retten Leben“, die sogar ein wörtliches Zitat anerkannter Wissenschaftler ist, nicht gelten lässt. Die unserer Ansicht nach falschen Annahmen des Gerichts […] bedürfen einer Überprüfung durch die Revisionsinstanz.“

Das bedeutet wiederum, das Unternehmen will nicht nur die Verwendung der Argumentation durchsetzen. Sondern darüber hinaus die Gerichte zwingen, sich mit der wissenschaftlichen Faktenlage auseinanderzusetzen.

Die Begründung des Gerichts ergibt sich aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG.
Es wäre daher nur für Händler bindend, da Gesundheitsversprechen in der Werbung streng reglementiert sind.
Privatpersonen würde dadurch nicht untersagt, sich öffentlich zur nachgewiesenen geringeren Schädlichkeit von E-Zigaretten zu äußern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Homepage der Kampagne: https://ezigarettenleben.de/

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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