
Das Münchner Unternehmen iSmokeSmart hat sich mit neun anderen bayrischen Vape Shops zusammengetan, um ein Gericht anzurufen. In einem Verfahren sollte festgestellt werden, dass E-Zigaretten und Liquids zum täglichen Bedarf gehören und der Fachhandel damit nicht der Betriebsuntersagung (Lockdown) unterliegt.
Dem hat das Bayrische Verwaltungsgericht München heute Morgen in einem Eilverfahren zugestimmt.
Das Gericht hat festgestellt, dass Vape Shops zu den „sonstigen, für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehören.
E-Zigaretten seien kein verzichtbarer Luxus, sondern dienen – wie Tabakprodukte – zur legalen Suchtbefriedigung, so das Gericht im Urteil. Sie würden zwar als Genussmittel definiert, dies schließe sie jedoch nicht aus den unverzichtbaren Gütern aus.
Berlin, Brandenburg und Hessen hatten Vape Shops bereits in ihren Regulierungen ausgenommen. Inzwischen hat auch Niedersachsen nachträglich nachgezogen.
Doch mit der heutigen Entscheidung liegt nun ein gerichtliches Urteil vor, das den Vape Shops in anderen Bundesländern helfen kann.
„Wir sind froh, dass das Verwaltungsgericht unserem Antrag stattgegeben hat“ sagte Frank Hakeschmidt in einem persönlichen Gespräch. Er ist Geschäftsführer von iSmokeSmart und Schatzmeister des Händlerverbandes BfTG. „Nun ein Gerichtsurteil zu haben stärkt die Position des Handels in allen Bundesländern erheblich.“


Joey Hoffmann

Neueste Artikel von Joey Hoffmann (alle ansehen)
- Bayern will europaweites Verbot von Disposables - 17. Januar 2023
- Und wieder eine Studie zurückgezogen - 12. Januar 2023
- Gerichtsverfahren gegen Elfbar: „grob fahrlässig“ - 21. Dezember 2022