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Liquidsteuer und Bunkern: Von der Kunst, keinen Artikel zu schreiben

Ich sag mal: Sag ich mal besser nix

In unserer Facebook Gruppe hatte ich versprochen, zur rechten Zeit einen Beitrag zu schreiben, wie man sinnvoll Bunkern kann. Um die Liquidsteuer zu vermeiden. Die rechte Zeit ist jetzt. Das kann ich nun nicht mehr.
Also schreibe ich hiermit offiziell keinen Artikel.

Am kommenden Freitag tritt die Liquidsteuer in Kraft.
Alle Liquids werden im ersten Schritt mit einer Tabaksteuer von 16 Cent pro Milliliter belegt. Im letzten Schritt mit dem Doppelten.

Entscheidend ist die Zweckbestimmung. Das bedeutet, jedes Erzeugnis wird steuerpflichtig. Sobald es zu dem Zweck hergestellt oder verkauft wird, es in einer E-Zigarette zu konsumieren.

Und das bedeutet wiederum, dass ein Liter Glycerin oder Propylenglykol steuerpflichtig wird, sobald es für den Zweck gekauft wird, damit Liquid anzumischen. Was nichts anderes heißt, als dass ein Liter für den Marktpreis von 10,- Euro in einem Vape Shop ab Januar 2026 mit 320,- Euro Steuern beaufschlag würde. Also inklusive Mehrwertsteuer etwa 400,- Euro kosten würde.

Das bedeutet aber auch, dass die gleichen Produkte im Chemiehandel weiterhin für 10 Euro zu haben sind.
Konsumenten könnten sich also vorher mit Nikotinlösung, den so genannten NikShots, steuerfrei eindecken. Und eventuell ihrem Lieblings-Aroma. Obwohl das nur den geringsten Teil ausmachen dürfte. (Abverkauf bis zum 12.02.2023.) Und den Rest weiterhin steuerfrei aus dem freien Handel beziehen. Denn so lange es nicht ausdrücklich zum Dampfen angeboten wird, ist es ja tabaksteuerfrei.

Die Auslegung des Zolls ist jedoch radikal.
In dem Moment, in dem jemand zu Hause aus dem steuerfreien Glycerin ein Liquid mischt, wird es steuerpflichtig. Es entsteht eine „Steuerschuld“. Der Selbermischer müsste es also beim Finanzamt melden und versteuern.

Und das bedeutet wiederum, würde ich nun Tipps dazu geben, könnte ich ein Problem bekommen. Denn dann stünde im Raum, dass ich dadurch zur Steuerhinterziehung anstifte. Oder sogar Beihilfe leiste. Und das ist dann eine Straftat.

Damit ich dadurch Probleme bekomme, wäre gar nicht entscheidend, ob das wirklich zutrifft. Ich rechne nicht damit, dass der Zoll mir morgens um vier die Türe eintritt.
Entscheidend ist, dass Branchenteilnehmer mich dann abmahnen könnten. Und regelmäßige Leser wissen, dass ich mich ja nun schon mit so einigen angelegt habe. Ich habe mir Antipathie hart erarbeitet.
Viele gehen sehr realistisch damit um, was man als „Ausweichbewegung“ bezeichnet. Mit vielen Herstellern und Händlern bin ich ja bekannt bis befreundet. Andere werden schon stinkig, wenn man überhaupt erwähnt, dass man nicht unbedingt das teure, versteuerte Zeug im Fachhandel kaufen müsste.

Jeder Händler oder Hersteller könnte mich kostenpflichtig abmahnen. Was ich wiederum meinem Anwalt geben müsste. Der auch nicht von meinem Dank alleine lebt. Und um einen Zivilprozess zu umgehen, oder gar eine Anzeige obendrauf, wäre das wieder ein harter Kampf. Bei dem ich locker hunderte Euros draufzahle. Bei jedem Fall. Und das erspare ich mir dann doch lieber.

Deshalb beantworte ich auch keine Fragen mehr und gebe keine Tipps. Sorry.

Eine Übersicht zur Steuer habe ich inzwischen zum Download bereit gestellt. Link (PDF, 2,9MB)


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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