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Liquidsteuer soll vor der Wahl durchgedrückt werden

Wissenschaftliche Stimmen spielen keine Rolle

Am 3. Februar wurde eine Änderung des Tabaksteuergesetzes in einer Koalitionsrunde auf den Weg gebracht. Federführend ist das Finanzministerium unter dem Kanzlerkandidaten der SPD Olaf Scholz.

Der Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wurde geleakt. (Link unten, mit Erklärungen zum Gesetz)
Daraus geht hervor, dass die Pläne bereits kurz nach der Anhörung im Bundestag zur Steuer im vergangenen September bestanden haben müssen. Entgegen den Ratschlägen der angehörten Fachleute.
Eine kleine Anfrage der Grünen und der Linken wurden jeweils unwahrheitsgemäß beantwortet.

Der Entwurf sieht eine Besteuerung von Liquids anhand der enthaltenen Menge Nikotin vor. Bei einer endgültigen Steuer von 4 Cent pro Milligramm würde das eine Steuerlast von 8,- Euro für ein handelsübliches 10 ml Liquid mit 20 mg/ml bedeuten.

Auf Geheiß des Kanzleramtes wurde der Entwurf inzwischen aktualisiert. (Link unten)
Daraus ergibt sich auch der zeitliche Ablauf, über den auch die eGarage berichtete. (Link unten)

Zeitplan

  • 2. März: Einsendeschluss der fachlichen Stellungnahme der Verbände/Organisationen
  • 24. März: Beratung Bundeskabinett
  • 26. März: Übersendung des Gesetzentwurfs an den Bundesrat
  • 22. April: Beratung des Finanzausschusses des Bundesrates
  • 22. April: Erste Lesung im Bundestag
  • 7. Mai: Erste Beratung im Bundesrat
  • 12. Mai: Beratung des Kabinetts, wenn Kritikpunkte angebracht wurden
  • 17. Mai: Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages
  • 19. Mai: Beratung Finanzausschuss
  • 9. Juni: Abschließende Beratung Finanzausschuss
  • 11. Juni: Zweite und dritte Lesung im Bundestag
  • 25. Juni: Abschließende Beratung des Bundesrates (letzte Sitzung vor den Bundestagswahlen)
  • 1. Januar 2022: Inkrafttreten
  • 1. Juli 2022: Besteuerung auf Liquids: 2 Cent je mg Nikotin
  • 1. Januar 2024: Besteuerung auf Liquids: 4 Cent je mg Nikotin

Somit soll, entgegen anderslautender Pressemitteilungen, das Gesetz nicht „verschoben“ werden. Lediglich der zeitliche Rahmen der Umsetzung wurde angepasst.

Das Gesetzgebungsverfahren soll laut derzeitiger Pläne am 11. Juni abgeschlossen sein. Die Annahme durch den Bundesrat wird vorraussichtlich pro forma erfolgen.

Es gibt derzeit keine Informationen darüber, ob beispielsweise der Gesundheitsausschuss oder andere in der Sache beraten wollen.
Die Gesetzesänderung ist eine rein fiskalische Planung und ignoriert nicht nur die Stellungnahmen von Wissenschaftlern, sondern auch der Opposition und einiger Stimmen aus den eigenen Reihen.


Aktueller Entwurf (Guru Server; PDF): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2021/02/TabStMoGfeb.pdf
Bericht zum Leak: https://www.vapers.guru/2021/02/15/entwurf-zum-steuergesetz-geleakt/
Bericht der eGarage: https://www.egarage.de/timetable-zur-e-zigarettenbesteuerung/

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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