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Entwurf zum Steuergesetz geleakt

Weite Teile des Marktes akut bedroht

Am 05. Februar veröffentlichte der Spiegel einen kurzen Artikel zu den Plänen des Finanzministeriums, die Steuer auf Tabakwaren zu erhöhen.
Das war aus verschiedenen Gründen merkwürdig.

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Zunächst, weil die Koalition aus SPD und CDU/CSU seit Langem bestritten hat, dass es solche Pläne gäbe. Die Aussagen gingen eher dahin, dass man auf eine europäische Lösung warten wolle. Daher hatten die Verbände sich in der Steuerfrage auf das Parket in Brüssel konzentriert.

Zudem hatten sowohl die Grünen als auch die Linke im Dezember noch eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Die Antwort der Bundesregierung im Januar lautete offiziell, dass es keine solchen Pläne gäbe. (Link unten)

Laut Aussagen des Spiegels wurde in einer Koalitionsrunde am 3. Februar jedoch ein Gesetzentwurf präsentiert, der Anklang in der Runde fand.
Dennoch leugnete die SPD, der der amtierende Finanzminister Olaf Scholz angehört, davon zu wissen. Die CDU bestätigte offenbar, dass es solche Pläne gäbe.

Am gleichen Tag berichtete die Plattform eGarage, die über sehr gute Beziehungen zum Bundestag verfügt, diesen Gesetzentwurf vorliegen zu haben.
Heute Morgen berichtet die FAZ ebenfalls entsprechend.

Merkwürdig ist auch das laute Schweigen aller anderen Beteiligten.
Denn nach Aussage des Spiegel sollen die Tabakkonzerne bei den Plänen „mit im Boot“ sein. Alle befragten Kontakte von mir und anderen Branchenkennern behaupteten aber ebenfalls, von nichts zu wissen.

Laut einer zuverlässigen Quelle lag der Entwurf British American Tobacco vor. Angeblich aber nicht dem Vertreter im Händlerverband VdeH. Was eine taktische Entscheidung des Tabakkonzerns gewesen sein kann, um die E-Zigaretten Händler und Hersteller möglichst lange im Unklaren zu lassen. Gleiches gilt offenbar für den BVTE, in dem auch einige wenige E-Zigaretten Händler Mitglied sind.



Der Entwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz

Inzwischen liegt der Entwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) VAPERS.GURU vor. (Link unten)

Die wichtigsten Punkte:

  • Ab den 01. Januar 2023 soll die Steuer für nikotinhaltige Flüssigkeiten 4 Cent pro Milligramm Nikotin betragen.
  • In einer Übergansfrist ab dem 01. April 2021 soll Steuer für nikotinhaltige Flüssigkeiten 2 Cent pro Milligramm Nikotin betragen.
  • Das Gesetz soll also bereits in einem halben Jahr greifen.
  • Ein Nikotin Shot mit 20mg würde somit mit 8,- Euro besteuert werden. Ein Liquid mit 6mg mit 2,40 Euro.
  • Auf die Hersteller kämen innerhalb von wenigen Monaten erhebliche Umstellungen zu. (Zollbanderole, Abfüllung, Erfassung, Zoll Lager)
  • Die Berechnung schätzt den Steueranteil auf 75 Prozent des Anteils von Tabakzigaretten.
  • Das Tabaksteuergesetz wird in seinen Grundzügen umgeschrieben und E-Zigaretten den Tabakzigaretten steuerlich gleichgestellt.
  • E-Zigaretten sollen nicht zusätzlich besteuert werden.
  • Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auf eine Analyse des Deutschen Krebsforschungszentrums DKFZ.
  • Eine geringere Schädlichkeit wird vermutet, spielt für die Steuerpläne jedoch keine Rolle.
  • Der Gesetzesentwurf behauptet, E-Zigaretten könnten „schwere Krankheiten“ auslösen, die wissenschaftlich jedoch nicht nachgewiesen sind.
  • Das Finanzministerium rechnet mit Steuereinnahmen aus den Liquids bis 2025 von knapp 3 Milliarden. (Derzeitige Steuereinnahmen aus Tabak 14,6 Milliarden jährlich.)
  • Der Gesetzentwurf bezeichnet die Besteuerung im vergleich als „moderat“, um „Marktverwerfungen weitestgehend zu vermeiden“.
  • Der Gesetzesentwurf räumt ein, dass man nicht wisse, welche Auswirkungen diese Besteuerung auf das Konsumverhalten haben wird.
  • Der Gesetzentwurf spricht nicht ausdrücklich vom Jugendschutz, sondern setzt die E-Zigarette einfach der Tabakzigarette (nicht dem Pfeifentabak) gleich.
  • Heat not Burn Produkte (IQOS) sollen als Pfeifentabak weiterhin moderat verteuert werden.
  • Der Gesetzentwurf stammt vom Oktober 2020.
  • Das Gesetz soll am 01. April dieses Jahres in Kraft treten.

Dagegenhalten quasi unmöglich

Eine große Rolle wird in den nächsten Tagen den Verbänden zukommen, die Auswirkungen gegenüber der Koalition deutlich zu kommunizieren. Denn es ist davon auszugehen, dass die meisten Politiker die Auswirkungen und die Bedeutung überhaupt nicht verstanden haben.

Da das Finanzministerium die Bedeutung der Harm Reduction und der nachgewiesenen – und selbst vom DKFZ bestätigten – geringeren Schädlichkeit ausdrücklich ignoriert, muss die Argumentation vor allem an die gesundheitspolitischen Kreise adressieren.
Ebenso wird eine mögliche Entwicklung eines Schwarzmarktes ignoriert.

Dieser Gesetzesentwurf könnte durch die Tabaklobby geschrieben sein. Da er die Zahlen derartig verzerrt, dass Tabakzigaretten deutlich bevorzugt werden.
Zumal auch E-Zigaretten selber nicht besteuert werden sollen, was langlebigen und zumeist offenen Systemen einen Vorteil gebracht hätte. Die niedrigpreisigen Produkte der Tabakkonzerne bleiben jedoch schadlos.

Merkwürdig ist nicht nur, dass der Entwurf entgegen vieler Einschätzungen von Fachleuten und einiger Beiträge der Anhörung im vergangenen Jahr geschrieben ist. Sondern auch, dass er offensichtlich sehr bewusst verdeckt vorbereitet wurde.
Der vorliegende Entwurf stammt vom Oktober 2020. War also bereits drei Monate alt, als die kleinen Anfragen der Grünen und Linken verneint wurden.

Damit die Verbände überhaupt reagieren können, benötigen sie Argumentationsgrundlagen. Die sie bisher nicht hatten.

Daher stelle ich den mir vorliegenden Gesetzesentwurf zum Download bereit. (Link unten)


Gesetzesentwurf (Guru Server PDF): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2021/02/TabStMoG.pdf
Antwort auf die Anfrage der Linken (Guru Server PDF): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2021/02/Anfrage.pdf

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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