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Mentholverbot vorerst abgewendet

Vorraussichtliche Frist bis 2020

Für große Unruhe bei Dampfern und Herstellern sorgt der Plan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Menthol in Liquids zu verbieten.
Dieses Verbot ist offenbar erst einmal abgewendet.
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Nur um das noch einmal von vorn herein klar zu stellen: Bei diesem Verbot geht es ausschließlich um Inhaltsstoffe, die in so genannten „Nachfüllbehältern“ enthalten sind. Also in allem, was man in die E-Zigarette schütten kann.
Aromen kann man nicht dampfen. Also betrifft dieses geplante Verbot Aromen zum Selbermischen nicht. Denn diese Aromen unterscheiden sich nicht von Aromen in Backmischungen, Eisdielenaromen oder Medikamenten. Würden sie verboten, dürften sie nirgendwo mehr enthalten sein.

Mit dem Tabakerzeugnisgesetz hat die Bundesregierung im Mai vergangenen Jahres das Bundesministerium, kurz BMEL(V), berechtigt, sich um Details wie Inhaltsstoffe zu kümmern. Das tut es durch eine Verordnung. Diese Verordnung sieht derzeit nur das Verbot von Koffein und Taurin, sowie Vitaminen vor. Also allem, was entweder zum Aufpeppen dient oder den Eindruck hinterlassen könnte, es würde sich um irgendetwas Gesundes handeln.

Verschärfung geplant

Das BMEL in Berlin

Dies soll mit der nun geplanten zweiten Änderung verschärft werden. In Ihr sind sehr viel mehr Stoffe enthalten, die aber zum größten Teil nicht in Liquids angewendet werden oder gar verwendet werden können.
Unter anderem sollen mit der Änderung aber auch alle verarbeiteten Stoffe aus der Kaffeepflanze und dem Teestrauch verboten werden.

Gemäß der Logik des Ministeriums dient Menthol dazu, die Inhalation von Rauch zu erleichtern. Deshalb werden in der gleichen Verordnung Menthol Zigaretten verboten. Diese Logik hat man dann einfach auf E-Zigaretten übertragen. Das Ministerium wird offiziell vom Bundesamt für Risikobewertung beraten.
Nur dass das Verbot bei den Liquids sofort bei Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden würde.

Gespräche auch mit Dampfern

Prof. Dr. Bernd Meyer vorm Bundestag

Im letzten Oktober fanden nun auch Gespräche mit Vertretern der Konsumenten und dem BfTG statt. [vapers.guru berichtete hier…]
Dazu hatte das BfTG extra den bekannten Dampfer und Pharmakologen Prof. Dr. Meyer mit einer Expertise beauftragt, die dem Ministerium übergeben wurde. In dieser Expertise, die vapers.guru vorliegt, erläutert Dr. Meyer nicht nur einige Unstimmigkeiten des Gesetzes bzw. der Verordnung, sondern zeigte auch die Fehler dieser Projektion von Zigaretten auf E-Zigaretten auf. Ein interview mit Dr. Meyer findet Ihr hier…
In der Anwendung ist Menthol dafür bekannt, dass es neben Tabak Aromen die größten Chancen für Raucher bietet, einen Umstieg auf die E-Zigarette weg von dem Tabak zu schaffen.

Folgen eines Menthol Verbotes weitreichend

Die Folgen eines Verbotes wären jedoch weitreichender. Denn sehr viele Liquids enthalten Menthol, selbst wenn man es nicht eindeutig schmeckt. Es dient in der Produktion der Geschmacksaufhellung und –verstärkung. Es ist mit dem Salz beim Kochen vergleichbar.

In der vergangenen Woche veröffentlichte das Bundesministerium auf seiner Homepage nun eine abgeänderte Version dieses Änderungsentwurfes. In ihm wird die Frist für dieses Verbot der Frist für Tabakzigaretten angeglichen sein. Was bedeutet, dieses Verbot würde erst 2020 wirksam.

Kein Sieg, aber gutes Zeichen

Menthol kommt vor allem in Pflanzen der Gattung Mentha vor

Es ist zwar nicht befriedigend, dass das Ministerium derzeit noch an dem erwähnten Märchen der Inhalationserleichterung festhält. Trotzdem kann man dies als gute Nachricht werten.

Nicht nur dass das Ministerium damit zeigt, dass es sich bewegt. Es gibt damit den Herstellern eine längere Frist die Produktion anzupassen. Damit erkennt das Ministerium indirekt an, dass auch im Bereich der E-Zigarette inzwischen ernsthafte wirtschaftliche Interessen betroffen sind.

Hinzu kommt, dass beim Tabak auch Inhaltsstoffe wie Menthon, Geraniol und Linalool verboten werden sollen. Bei den Liquids stehen in dieser Sparte lediglich die Menthole zur Debatte. Das lässt hoffen, dass die Aromenköche bis 2020 vielleicht einen adäquaten Ersatz finden können. Beispielsweise ist Menthon in der Minze enthalten und kann durch die Oxidation von Menthol hergestellt werden.

Die Änderungsverordnung wurde inzwischen dem Bundeskanzleramt übersendet und soll dem Bundesrat vorgelegt werden. Der wird voraussichtlich am 12. Mai darüber entscheiden.
Da dieser Weg zur Vorlage bereits eingeleitet ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass hier eine weitere Verschärfung umgesetzt werden könnte.

Ein Wort zu Farbstoffen

Zum Abschluss noch ein Wort zu den Farbstoffen.
Es geht immer wieder das Gerücht, dass Farbstoffe verboten werden sollen. Das ist so falsch.
In der Verordnung steht drin, dass Zusatzstoffe verboten werden sollen, die eine färbende Eigenschaft auf die Emissionen haben. Sprich auf den Dampf. Nicht auf das Liquid selber.
Die meisten Hersteller verzichten inzwischen von sich aus schon auf Farbstoffe.

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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