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Menthol Höchstmenge vom Tisch

Bundesrat streicht Menthol von seiner Agenda

Wie das BfTG soeben mitteilt, ist nach dem Mentholverbot nun auch die drohende Höchstmenge für Menthol in Liquids endgültig vom Tisch.
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Im Mai des vergangenen Jahres trat das beschlossene Tabakerzeugnisgesetz in Deutschland in Kraft. Damit hat die Bundesrepublik die von der EU vorgeschriebene TPD2, die Tabakproduktrichtlinie, umgesetzt.
In diesem Gesetz wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (kurz BMEL) beauftragt und berechtigt, unter anderem Zusatzstoffe in nikotinhaltigen Liquids zu regulieren.
Dazu hat das BMEL die Tabakerzeugnisverordnung erlassen, in dessen Anlage 2 es Zusatzstoffe für nikotinhaltige Liquids verbietet.

Mentholverbot geplant

Bereits wenige Monate später gab es die ersten Entwürfe zu einer Änderung dieser Verordnung. Und kurz darauf wurde ein Referentenentwurf zu einer zweiten Änderung öffentlich, der in den Vaper Kanälen für Aufsehen und Sorge sorgte.
Gemäß dieser Änderung sollte Menthol als Zusatzstoff in nikotinhaltigen Liquids verboten werden.

Das hätte weitreichende Folgen für alle Liquids gehabt, denn sehr viele Liquids enthalten Menthol. Selbst wenn man es nicht direkt schmeckt. Es ist ein Hintergrundaroma, das viele andere Aromen hebt. Ohne Menthol würde sehr viel einfach nur nach altem Obstsalat schmecken. Daher wird es auch als Glutamat des Dampfers bezeichnet.

Regulierung in Deutschland

Mentholverbot abgeschmettert

Gemäß des Tabakerzeugnisgesetzes kann das BMEL aber keineswegs machen was es will. Diese Änderungen der Verordnung müssen vom Bundesrat abgesegnet werden. Am 12. Mai diesen Jahres hat der Bundesrat dieses geplante Mentholverbot abgelehnt. Weil es aus seiner Sicht dafür keine ausreichenden Grundlagen gibt.
Um den Ball aber an das Ministerium zurück zu spielen, hat der Bundesrat dem Ministerium eine Regulierung über die Höchstmenge vorgeschlagen.

Bereits zuvor hatten Gespräche des BfTG (Bündnis für Tabakfreien Genuss) mit dem Ministerium stattgefunden. Zu diesem Austausch wurde auf Wunsch des BfTG auch Prof. Dr. Bernd Mayer gebeten, der dem Ministerium seine Einschätzung in einer Stellungnahme darlegte.

Alternative Höchstmenge

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG

Offensichtlich wollte man dieses leidige Thema noch vor der Wahl schnell vom Tisch haben. Sehr viel schneller als erwartet hat der Bundesrat sich nun dazu entschlossen, Menthol gänzlich von seiner Agenda zu streichen.
„Ausgehend von den Bundesländern, welche sich klar gegen die Bundesregierung stellten, wurde das BMEL zu einer Überarbeitung gezwungen.“ sagte Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

Die Entscheidungsfindung dazu kommt aber aus einer ganz anderen Ecke, als Vaper es erwartet hätten. Nämlich von der Tabakproduktrichtlinie der EU selber.
Wie es in einer Unterrichtung des Bundesrates dazu heißt, sieht die TPD lediglich ein Verbot von Zusatzstoffen vor. Aber keine Höchstmenge.

Artikel 7 Absatz 6, hier in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe c TPRL, der mit der Anlage 2 zur Tabakerzeugnisverordnung umgesetzt wird, sieht nur Zusatzstoffverbote und keine Höchstmengenregelungen vor.

Das zuvor geplante Verbot von Menthol war bereits ein Alleingang Deutschlands. Selbstverständlich könnte die Bundesregierung dennoch hingehen, und eine Höchstmenge für Menthol festlegen. Aber offensichtlich ist man dazu nicht gewillt. Denn das könnte langwierige, juristische Folgen nach sich ziehen.

Menthol kein Gesundheitsrisiko

Der Bundesrat folgt der Argumentation des BfTG und Prof. Dr. Mayer

Denn wie der Bundesrat in seiner Unterrichtung mitteilte, dürfen gemäß TPD nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Und das tut Menthol in den relevanten Dosierungen eben nicht.

Das bestätigt die Argumentation von Prof. Dr. Mayer, der sich in der Diskussion um eine eventuelle Höchstmenge dafür ausgesprochen hat, die Argumentationspflicht beim Ministerium zu belassen. Denn der Vorschlag des Bundesrates an das Ministerium war gleichsam eine Aufforderung, das Verbot von Menthol mit gesundheitlichen Risiken zu begründen.
Dass dies nicht nachhaltig möglich ist, scheint das BMEL nun eingesehen zu haben.

„Ein erfreuliches Endergebnis liegt vor. In der aktuellen Fassung der Tabakerzeugnisverordnung ist es tatsächlich nachzulesen: das BMEL verzichtet auf ein Verbot von Menthol in E-Zigaretten und Liquids. Zum Thema Höchstmengenregelung ist ebenfalls nichts mehr zu lesen. Ein echter Erfolg und Ansporn für uns, beharrlich und fachlich gegen Überregulierung zu intervenieren.“
Dustin Dahlmann, Vorsitzender BfTG, 09.09.2017

Aromenverbote wackelig

Damit dürfte das Thema Menthol nun endgültig vom Tisch sein.
Mit dieser Argumentation dürfte sogar jegliches Verbot von Aromen schwierig werden. Denn damit ist auch kein vorrauseilendes Verbot von anderen Aromen mehr möglich, weil man dadurch einen Gateway Effect als Jugendgefährdung ansieht.
Das Argument des Jugendschutzes ist nicht mehr ausreichend. Da es keine direkte Gesundheitsgefärdung betrifft und der Handel mit Minderjährigen durch das Jugendschutzgesetz seit vergangenem Jahr verboten ist. Dies ist der Kern der Argumentation des Bundesrates.

Sinnlose Petition

Eine Petition für eine Höchstmenge sorgte im vergangenen Monat ebenfalls für weite Aufregung in den Vaper Medien. In die Diskussion hatte sich auch Prof. Dr. Bernd Mayer eingeschaltet und die Petition als „Missgeburt“ bezeichnet und unterstellt, viel blöder könne man nicht argumentieren.
Offensichtlich zu recht.

Ein Blick auf das Datum der Unterrichtung des Bundesrates zeigt, dass diese Entscheidung bereits getroffen wurde, bevor die Petition online gestellt wurde. Man wollte also Stimmen gegen etwas sammeln, was hinter den Kulissen längst vom Tisch war. Etwas Recherche, ein Blick in den Bundesanzeiger oder etwas Zeit hätten diese öffentliche Bloßstellung überflüssig gemacht.


Unterrichtung durch die Bundesregierung: https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2017/09/zu221-17B.pdf
Artikel zur Entscheidung des Bundesrates: https://www.vapers.guru/2017/05/12/mentholverbot-vom-tisch/
Artikel zur Petition: https://www.vapers.guru/2017/08/13/und-noch-eine-petition-reloaded/

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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