header-advert

nikotinlösung.de: Strafe beantragt

Angebliche Schlupflöcher werden geschlossen

Seit das Tabakerzeugnisgesetz durch ist, fragen sich viele Blogger, YouTuber, Dampfer und auch andere Händler, warum einige Händler immer noch ungestraft nikotinhaltige Liquids in Literflaschen abgeben. Dieser naive Versuch sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen ist nun zweien spektakulär auf die Füße gefallen.
header-advert

Durch die Tabakproduktrichtlinie der EU und dem sich daraus ergebenden Tabakerzeugnisgesetz dürfen in Deutschland nikotinhaltigen Liquids nur noch bis zu einer Abfüllmenge von 10ml verkauft werden.

Das hat zu großen Umwälzungen in der gesamten Branche geführt, die von Mai bis zum November des vergangenen Jahres Zeit hatte, ihre Produktion umzustellen. Seit Mai 2017 gilt dies nun endgültig für den Handel in der ganzen EU.
Einige bieten nun so genannte Nicotin Shots an, die nur noch zur Base oder zum Liquid hinzugefügt werden müssen. Andere bieten ihre Liquids nur noch in den vorgeschriebenen 10ml Fläschchen oder Bundles an, anstatt wie zuvor in 30ml oder mehr.

Auswirkungen weiter unklar

Da der Markt vorher in diesem Punkt nicht reguliert war, haben sich sehr viele Dampfer, die ihre Liquids selber mischen, rechtzeitig mit hochdosierter Base eingedeckt. Der so genannten Bunkerbase, die oftmals für viele Jahre ausreichend gehamstert wurde.
Die endgültigen Auswirkungen dieser Regulierung werden sich also erst in einiger Zeit umfänglich auf dem Markt abzeichnen.

Bis jetzt scheint es jedoch so zu sein, dass nach der enormen Anstrengung der Umstellung keine größeren Einschränkungen bei den Dampfern ankommen. Die meist genutzte Dosierung von 3mg hat sich um wenige Euro pro Liter verteuert. Und die höchste, handelsübliche Dosierung wird meist in Liquids vertrieben, die auch zuvor schon in 10ml Fläschchen abgefüllt wurden. Auch hier hat sich keine so dramatische Preissteigerung ergeben, wie sie von vielen befürchtet wurde.

Dark Burner bereits gescheitert

Dark Burner Produkte, wie sie auch nach Mai noch angeboten wurden.

Trotzdem haben einige Hersteller hier eine Chance für sich gesehen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Grandios gescheitert ist damit bereits Electronic Smoke, besser bekannt als Dark Burner. Der vor Ablauf der letzten Frist vollmundig angekündigt hatte, sich durch ein Gutachten im Recht zu fühlen und weiterhin Basen mit Nikotin auch in größeren Gebinden zu vertreiben.
Dummerweise wurde aber klar, dass es ein solches Gutachten nicht gegeben hatte und die juristische Argumentation völlig absurd war.

Nach einem unglaublichen Laienschauspiel, einer völlig amateurhaften PR über Social Media und fehlenden Aussagen durch den Hersteller hatte das Drama dann seinen Höhepunkt, als mehrere Behörden in der Produktionsstätte eine Razzia durchgeführt und den Betrieb stillgelegt haben.

nikotinlösung.de

Screenshot von nikotinlösung.de

Zur weiten Verwunderung vieler Szene Kenner betreibt die Firma Club der Dampfer GmbH aus Bönen weiterhin die Internetseite nikotinlösung.de, auf der man nikotinhaltige Basen auch in Liter Abfüllungen kaufen kann.

Bereits am 05. September beschloss das zuständige Landgericht Essen, dass damit ein Verstoß vorliegt. Sowohl gegen das Tabakerzeugnisgesetz, wie auch gegen das UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Gerichtsbeschluss

In dem Beschluss, der vapers.guru exklusiv vor Veröffentlichung vorliegt, untersagt das Gericht den Handel. (Az. 45 O 66/17)
Bei Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000,- € oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Bei mehreren oder widerholten Zuwiderhandlungen bis zu zwei Jahre.

Vorgehen nicht aus der Dampfer Szene

Gerichtsbeschluss (Aus Datenschutzgründen teilweise gschwärzt)

Abmahnungen oder ähnliche juristische Vorgehen gegen solche Händler durch andere Hersteller oder Händler von E-Zigaretten und Liquids sind bei einigen Dampfern nicht gerne gesehen. Dahinter steht offenbar die romantisierte Vorstellung, wenn nur alle dagegen wären, könnte man das Gesetz einfach ins Leere laufen lassen.

In diesem Fall kommt dieses Vorgehen aber gar nicht von anderen Herstellern. Sondern von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt am Main. Sie hat den Antrag auf diesen Beschluss gestellt.

Zur Kenntnis genommen, nichts geändert

Offenbar hat dann der Seitenbetreiber von nikotinlösung.de nach Zustellung dieses Beschlusses einige Maßnahmen getroffen. Mit denen er wohl glaubt, das abwenden zu können.
So ist durch die Impressen der Internetseiten nicht mehr so ganz ersichtlich, wer nun Betreiber dieser Seiten ist.

Die Club der Dampfer GmbH hat ihren Sitz unter der Geschäftsleitung von einer Maike Rogmann in Bönen. Nach Aussagen von Beobachtern ist dies jedoch erst kürzlich geändert worden. Der gleichnamige Online Shop des Club der Dampfer firmiert gemäß Impressum jedoch als CdD GmbH unter dem Inhaber und Geschäftsführer Dennis Martschinneck in Essen. Dort, wo auch der Gerichtsbeschluss ergangen ist. Da Essen rund 60km von Bönen entfernt ist, darf man durchaus annehmen, dass es sich hier zumindest um die gleichen Betreiber handelt.
Auch wenn die Steuernummern andere sind: Dieses Verwirrspiel dürfte nicht zur Abwendung der Konsequenzen ausreichen.

Produkthinweise ändern nichts

Auch der Hinweis auf der Internetseite, die nikotinhaltigen Liquids seien „nicht für die Verwendung als e-Liquid in E-Zigaretten geeignet“, dürfte das Gericht wenig überzeugen. Denn den Gesetzgeber interessiert es in diesem Zusammenhang nur rudimentär, wofür etwas geeignet wäre. Oder wie ein Produkt ausgezeichnet wird.
Im deutschen Tabakgesetz steht zwar nur etwas von „Nachfüllbehältern“. Es verweist aber sehr klar auf die Definition der TPD. Und dort steht drin, dass alles ein Nachfüllbehälter ist, was nicotinhaltige Flüssigkeiten enthält, die zum Nachfüllen einer E-Zigarette verwendet werden kann.

Die Logik von Blitzgescheiten

Diese Formulierung erscheint nur schwammig, wenn man versucht sie zu umgehen. Würde ein Hersteller morgen ein Insektizid herausbringen, das die gleichen Inhaltsstoffe enthält, dann würde auch das unter diese Definition fallen. Ob der jemals vorhatte das an Dampfer zu verkaufen oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Auch die Aufmachung der Seite als ein chemisches Produkt für „Laborzwecke“, wie es inzwischen Produktbeschreibungen zu lesen stand, ist völlig uninteressant.
Einem laienhaften Irrtum, dem zuvor auch Dark Burner unterlegen ist.

Ordnungsgeld beantragt

Nachdem die Seite nikotinlösung.de aber auch nach Zustellung des Beschlusses immer noch online und im Betrieb ist, hat die Wettbewerbszentrale bereits am vergangenen Freitag eine Pressemitteilung veröffentlich. In dieser kündigt sie an, nun die Verhängung eines Ordnungsgeldes zu beantragen.

Und neulich in München…

Etwas unbeachtet blieb dabei die Geschichte der Seite nikotinloesung.de. Diese schrieb sich mit „oe“.
Sie wurde betrieben durch die Gebrüder Steiner aus München. Die Markus Steiner & Stephan Steiner GbR zeichnet verantwortlich für die Firma my-eLiquid.
Auf dieser Seite wurde ein ganz ähnliches Modell wie auf nikotinlösung.de versucht. Der Unterschied ist, dass diese Seite derzeit bereits „im Wartungsmodus“ ist.

Nach inoffiziellen Informationen, die vapers.guru vorliegen, ist auch dafür kein Mitbewerber aus der Dampfer Branche verantwortlich. Sondern in der vergangenen Woche bekam die Firma die Staatsmacht zu spüren, nach unbestätigten Informationen vertreten durch die gesammelte Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft, der Lebensmittelkontrolle des Kreisverwaltungsreferates München und sogar des Veterinäramtes.

Größenwahn oder Naivität?

Einfach mal palmen

Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass es diese Angebot noch lange oder jemals wieder geben wird.
Das mag einige Dampfer ärgern. Der Vorwurf der Naivität muss dann aber gestattet sein.
Die Vorstellung, man wüsste mehr als der Gesetzgeber, die EU und sogar alle anderen Händler und Hersteller, ist sicher eher einem Dunning-Kruger-Effect geschuldet. Oder man muss ausreichende kriminelle Energie unterstellen.
Aber die Vorstellung, man könne sich einfach dem deutschen Staat durch ein Ignorieren eines Gesetzes entgegentreten ist mindestens naiv.

Diese Beschränkung auf 10ml ist absurd. Sie ist mit ihrem angeblichen Verbraucher- und Jugendschutz als Begründung schlicht falsch. Sie produziert unnötig viel Müll und verteuert das Dampfen unnötig.
Aber der einzige Weg um dagegen anzugehen ist die Ausnutzung der rechtsstaatlichen und demokratischen Mittel, die dafür vorgesehen sind.
So etwas geht nicht von heute auf morgen. Das dauert.
Aber die Mühlen mahlen langsam. Und so dauert es auch schon einmal vier Monate, bis die Behörden reagieren. Dann aber umso nachhaltiger.


Pressemitteilung der Wettbewebszentrale: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=314
Artikel zu Dark Burner: https://www.vapers.guru/2017/05/10/auch-weiterhin-basen-in-literflaschen/

The following two tabs change content below.

Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

Neueste Artikel von Joey Hoffmann (alle ansehen)