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InnoCigs ruft E-Zigarette zurück

Behördenwirrwar und letzte Konsequenzen

Im Oktober wurde ein Verkaufsverbot gegenüber Twisted Vaping für die eGo Aio Pro-C ausgesprochen. Wie zu erwarten hatte das Ganze noch ein entsprechendes Nachspiel.
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Die eGo Aio aus dem Hause Joyetech gehört zu den sicher meistverkauften Geräten in Deutschland. Joyetech ist die älteste noch am Markt verbliebene Firma in der E-Zigarettenbranche und gehört zu den Riesen am Markt. Vor allem ihre Kleingeräte und Akkuträger sind seit Jahren marktbestimmend und sicher auch trendweisend für andere Hersteller.

Im Oktober hatte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Heinsberg aufgrund einer anonymen Beschwerde eine Prüfung bei dem örtlichen Händler Twisted Vaping mit Stammsitz Hückelhoven in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Dabei wurde die Kindersicherheit der eGo Aio bemängelt, die über die TPD auch im deutschen Tabakgesetz vorgeschrieben ist. Dem Händler wurde dann, zunächt mündlich, der Verkauf des Produktes untersagt. Die entsprechende Anordung liegt vapers.guru vor.

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nach §14 TabakerzG ermächtigt, technische Anforderungen unter anderem an die Kindersicherheit festzulegen, […].
Von dieser Möglichkeit hat das BMEL bisher keinen Gebrauch gemacht. Dabei dürfte es dem Ministerium mit Gewissheit bekannt sein, dass fast jedes in der EU gehandelte Gerät über einen entsprechenden Schraubverschluss verfügt. Ganz offensichtlich ist das BMEL also wie wir der Ansicht, dass die branchenübliche Kindersicherung […] absolut ausreichend ist […]“
Dustin Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 11.10.2017

Importeur ist verantwortlich

Betroffen ist in dem Falle jedoch nicht nur Twisted Vaping als Einzelhändler. Denn es wurden Produkte von InnoCigs angeboten, einem der größten Händler und Importeure in Deutschland.
Die Hamburger vertreiben viele Geräte in Lizenz. Das bedeutet, dass sie mit ihrem Branding auch juristisch für diese Produkte verantwortlich sind.

Eine Anfrage durch vapers.guru beim zuständigen Amt hatte bereits im Oktober ergeben, dass der Vorgang daher an die entsprechenden Behörden in Hamburg abgegeben wurde. InnoCigs hat aktiv die Kommunikation mit den Behörden gesucht.

Formulierungen mindestens schwammig

So wurde unter anderem versucht, die Kindersicherheit des Gerätes durch ein externes Gutachten zu belegen. Was jedoch erfolglos blieb, die Behörde zeigte sich offenbar wenig kompromissbereit.
Was keineswegs so klar war, denn die Formulierungen in dem Gesetz sind sehr schwammig. Es gibt derzeit keine Normen für die Feststellung der „Kindersicherheit“. Es wissen weder Hersteller und Händler noch die untergeordneten Behörden so genau, was „kindersicher“ in der Praxis zu bedeuten hat.

„Besondere Vorkehrungen hätte das BMEL dann nämlich in die Tabakerzeugnisverordnung geschrieben, wie es das mit § 28a TabakerzV für den Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung schließlich auch getan hat. Die absolut üblichen Schraubsysteme waren unseres Wissens auch nie Thema im Verfahren für die erste Änderung der Tabakerverordnung.“
Dustin Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 11.10.2017

Beschwerde von Anonym

Umso verwunderlicher war daher, dass eine untergeordnete Behörde wie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Heinsberg hier tätig wurde. Man kann davon ausgehen, dass dies nur aufgrund der erwähnten anonymen Beschwerde geschehen ist. Die Vermutung liegt daher sehr nahe, dass dies durch einen lokalen, konkurrierenden Mitbewerber initiiert wurde. Der die Folgen seines Vorgehens nicht abschätzen konnte.
Dafür sprechen auch die Hinweise aus der Behörde, bei dem Beschwerdeführer seien entsprechendes Fachwissen und Kenntnis der Rechtslage vorhanden gewesen.




Nach eigener Aussage hat InnoCigs diese Probleme bei anderen Geräten inzwischen vorrausschauend ausgeschlossen. Denn als großer Abnehmer können sie durchaus Einfluss auf die Produktion in China nehmen und haben das bei anderen Geräten auch getan.
Auch die aktuellen Geräte der Produktion enthalten bereits einen nachgebesserten, „kindersicheren“ Verschluss.

„Die neue Version besitzt nur noch eine Öffnungsmöglichkeit, welche sich erst durch gleichzeitiges runter drücken und drehen öffnen lässt. Wir haben die verbesserte Version in ausreichender Menge auf Lager, so dass wir die Modelle 1:1 tauschen.“
InnoCigs, Händlermitteilung, 18.01.2018

Dieser Rückruf ist also offenbar eher eine strategische Maßnahme und Zeichen der Kooperationsbereitschaft an die Behörde.
Für Händler hat dies keine weiteren Auswirkungen, denn von dem vergleichsweise älteren Modell Pro-C dürften nicht mehr so viele im Handel sein.
Die Kunden von InnoCigs erhalten einen kostenlosen Austausch gegen neue, nachgebesserte Geräte.

Keine Auswirkungen auf Enddampfer

Das betroffene Gerät: Die bekannte eGo Aio (All in one) Pro-C von InnoCigs

Wichtig ist, dass es sich hier um einen reinen händlerbezogenen Rückruf handelt. Für Konsumenten hat dies keinerlei Auswirkung. Wer eine eGo Aio Pro-C besitzt muss sich keine Gedanken machen. Auch die Versorgung mit Ersatzteilen ist unverändert.
Da die Rechtslage das auch nicht hergibt, sind Endkunden von einem Umtausch nicht betroffen.

Interessant ist dieses Vorgehen aber sicher für Einzelhändler, die das Modell beispielsweise direkt aus China beziehen und anbieten. Oder von anderen Großhändlern haben.
Denn diese Vorgänge dürften auch auf behördlicher Seite entsprechend kommuniziert werden. Einzelhändler, die das Modell ohne Nachbesserung im Angebot haben, hätten ein höheres Risiko, dass die örtlich zuständigen Behörden tätig werden.
Das Risiko ist je nach Behörde ganz unterschiedlich, dürfte aber insgesamt relativ gering ausfallen.

Erste Auswirkungen eines schwammigen Gesetzes

Dies sind nun die ersten größeren Auswirkungen der in vielen Teilen schwammigen TPD und des entsprechend eilig umgesetzten Gesetzes.
Die Tabakproduktrichtlinie (TPD) der EU Kommission war erst im letzten Quartal 2015 offiziell an die Mitgliedsstaaten ergangen. Diese hatten durch die vorgegebenen Fristen dann nur sehr wenig Zeit, es in ein nationales Gesetz umzulegen. Das deutsche Tabakgesetz wurde dann mit der heißen Nadel gestrickt und bereits im darauffolgenden Februar verabschiedet.

Es zeigt aber auch, dass die großen Händler und Hersteller durchaus auf die Regularien reagieren. Auswirkungen auf den gesamten Markt können zumindest im Bereich der Kindersicherheit daher wohl ausgeschlossen werden.

Übersicht Regulierung in Deutschland

Volle Auflösung bei Klick (PDF)

Bericht über das Verkaufsverbot: https://www.vapers.guru/2017/10/11/verkaufsverbot-aio-nicht-kindersicher/

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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