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Ankündigungen zu Gewinnspiel gelöscht – Eine Erklärung

Die Probleme auf Scoial Media


  • Ich sah mich gezwungen, Ankündigungen zu einem Gewinnspiel zu löschen
  • Nach Fragen und Diskussionen hier eine Klarstellung
  • Keine Gefahr für Teilnehmer!

Die größte deutsche – und wohl auch europäische – Messe Hall of Vape ist genauso alt wie VAPERS.GURU. Wir feiern fünfjähriges Jubiläum.
Nicht nur deshalb sehe ich mich als Freund des Hauses. In meinen Augen war das Team um den Organisator Ira Simeonidis aus Stuttgart das erste, das es professionell, richtig und richtig groß angepackt hat.

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Mit sichtbarem Erfolg.
Die Hall of Vape ist inzwischen zum Mekka der Dampfer in Deutschland und Europa geworden. Einmal im Jahr trifft sich alles in Stuttgart, begleitet von über 20.000 Besuchern.

Deshalb unterstütze ich die Hall of Vape sehr gerne und uneigennützig.
Inzwischen ist das Team angewachsen und versucht die Messe auch über Social Media entsprechend zu promoten.

Leider sah ich mich gestern gezwungen, Postings der HoV zu einem Gewinnspiel in der kleinen aber feinen Facebook Gruppe von VAPERS.GURU zu löschen.
Selbstverständlich wurde die HoV darüber vorab freundschaftlich informiert.

Daraufhin ergab sich wieder eine Fachsimpelei mit Simon Bauer von Vape Scene Investigation. Und es tauchten darüber hinaus Fragen und Missverständnisse auf.
Daher möchte ich meine Einschätzung hier noch einmal ausführlicher erklären. Denn es herrscht innerhalb der Branche nach wie vor eine große Verunsicherung bezüglich der Regulierungen.

Dazu auch hier nochmal der Hinweis: Ich bin kein Jurist.
Ich beurteile das nach dem, was ich in meiner unternehmerischen Tätigkeit und mit meiner Vor- und Ausbildung weiß.

Facebook hat das Hausrecht

Zunächst glauben erstaunlich viele Menschen, Social Media löscht und blockiert lediglich das, was juristisch unerlaubt ist.
Das ist grundlegend falsch.

Vereinfacht gesagt haben YouTube, Facebook und Konsorten das Hausrecht. Sie können auf ihren Plattformen zulassen und löschen was sie wollen.
Und das tun sie gemäß der jeweiligen Unternehmenspolitik. Die natürlich vor allem – aber nicht ausschließlich – durch die Rechtsprechung und Politik in den USA bestimmt ist.

Ende des vergangenen Jahres haben sowohl YouTube wie auch Facebook (und damit auch Instagram) ihre Standards bezüglich der E-Zigaretten verschärft.
Beispielsweise sind private Verkaufsangebote auf Facebook und Instagram inzwischen strikt untersagt. Doch es wurden auch schon Gruppen geschlossen, die E-Zigaretten für gute Zwecke versteigert hatten.

Denn auch das muss man verstehen: Die Entscheidung etwas zu löschen treffen bei diesen Konzernen keine Menschen. Sondern Programme. So genannte Bots; aus dem Englischen für „Robots“.
Diese werden unter anderem auf Schlüsselwörter programmiert. Beispielsweise „Biete“ und „E-Zigarette“. Und der Bot löscht dann automatisiert alle Postings, die diese Worte enthalten. Ob das richtig ist oder nicht.

Ankündigung für Gewinnspiel gelöscht

Die Hall of Vape wird am kommenden Freitag ein live übertragenes Gewinnspiel auf Ihrer Facebook Seite veranstalten. (siehe unten)
Das wurde im Vorfeld durch mehrere Postings angekündigt und promotet.

Da die oben erwähnten Bots derzeit sehr auf die Facebook Gruppen schauen, habe ich mich dazu entschlossen, die entsprechenden Postings der Hall of Vape in unserer Facebook Gruppe zu löschen.

Das hat erst einmal also gar nichts mit den juristischen Regulierungen, wie dem Tabakerzeugnisgesetz, zu tun.
Es ist schlicht eine Vorsichtsmaßnahme, damit die Bots nicht auf die Gruppe aufmerksam werden und sie womöglich schließen.

Soweit ich das derzeit beurteile, sehe ich das Risiko für die Seite der Hall of Vape weit geringer.
Zum einen handelt es sich um die Seite eines Unternehmens. Und da ist Facebook sehr viel entspannter. Denn Unternehmen unterliegen je nach Land anderen Gesetzen. Und letztendlich sind die Unternehmen es, die Facebook über Werbeanzeigen ja auch Geld einbringen.

Zum anderen handelt es sich um einen Video Stream. Was bedeutet, die Bots müssten aus den Kommentaren und dem Audio erkennen, ob es sich um einen Verkauf oder Werbung im Sinne der Gemeinschaftsregeln handelt.
Das halte ich für kaum möglich.

Kein Gesetzesverstoß der Messe

Strittiger war in den gestrigen Diskussionen aber, ob das Gewinnspiel auch juristisch Probleme aufwerfen könnte.
Denn das ist meiner Ansicht nach tatsächlich der Fall. Allerdings anders, als die meisten glaubten.

Denn das Tabakerzeugnisgesetz verbietet das Sponsoring von Veranstaltungen und „Aktivitäten“, die den Verkauf von E-Zigaretten fördern sollen.

Tabakerzeugnisgesetz, § 19
(5) Es ist verboten, eine Veranstaltung oder Aktivität mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung zu sponsern, den Verkauf von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern zu fördern, wenn
[…]
3. die Veranstaltung oder Aktivität eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung hat.

Nun gab es wegen meiner Formulierung, ein solches Gewinnspiel sei eine „Grauzone“, einige Missverständnisse.
Denn das Ausspielen von E-Zigaretten sei ja nicht verboten und die Hall of Vape hätte ja keine grenzüberschreitende Wirkung. Außerdem sei die Hall of Vape ja grundsätzlich kein Händler, der am Verkauf von Produkten partizipiert.
Was alles vollkommen richtig ist. Aber das ist nicht der Punkt.

Es geht gar nicht um die Messe als „Veranstaltung“, sondern um das Gewinnspiel als „Aktivität“.
Die Unternehmen, die ihre Produkte als Gewinne bereitstellen, verfolgen damit selbstverständlich eine Werbeabsicht.
Sie wollen ihre Marke kommunizieren. Und man könnte ihnen unterstellen, sie wollen damit werben, dass sie diese Produkte auf der Hall of Vape verkaufen werden. Den Verkauf zu fördern, wie es im Gesetz heißt.

Und das ist meiner Ansicht nach durch das Tabakerzeugnisgesetz untersagt.



Ein Fallbeispiel

Ein Hersteller spendet einen seiner gerader erschienen Verdampfer für das Gewinnspiel. Damit macht er darauf aufmerksam, dass es diesen neuen Verdampfer auf der Messe, wahrscheinlich zu den üblich ermäßigten Messepreisen, zu kaufen gibt. Er verfolgt damit eine deutliche Werbeabsicht. Die durch das im Internet übertragene Gewinnspiel natürlich auch eine grenzüberschreitende Wirkung hat.

Ein anderes Unternehmen sieht das und beauftragt einen Anwalt mit einer Abmahnung des Unternehmens. Das kann kostenpflichtig erfolgen und damit sehr teuer werden.
Denn das Unternehmen verstößt damit nicht nur gegen das Tabakerzeugnisgesetz. Sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es macht ja für sein Produkt Werbung, wie es eigentlich verboten ist.

Das Unternehmen selber müsste dann entscheiden, ob es die Abmahnkosten zahlt, eine Unterlassungserklärung unterschreibt oder das Risiko eingeht, das vor einem Gericht auszufechten. Und dann noch zusätzlich ein Bußgeld zu riskieren.

Nur um das klar zu stellen:
Es geht also nicht um die Hall of Vape. Denn es ist nur verboten zu sponsern, nicht das Sponsoring anzunehmen.
Es geht auch nicht darum, ob das nun tatsächlich verboten ist und die Unternehmen gemäß Tabakerzeugnisgesetz bestraft werden könnten. (Bußgeld wäre in dem Fall bis zu 30.000 Euro.)

Es geht lediglich darum, dass eine ausreichende Argumentation vorhanden ist, dass diese Unternehmen abgemahnt werden könnten.

Die Gefahr sehe ich weniger durch andere Unternehmen. Denn das würde ja öffentlich werden, und einen solches Eigentor würde sich in der Branche niemand erlauben, der halbwegs bei Verstand ist. Einen Mitbewerber anzuschwärzen ist ein Imagedebakel und im Marketing der Super GAU.
Aber es gibt ja ausreichend Abmahnkanzleien und Verbraucherschutzvereine, die mit so etwas ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Ihr könnt beruhigt teilnehmen

Wie ich bereits erklärt habe, sehe ich für die Hall of Vape kaum eine Gefahr.
Es erscheint mir sehr unwahrscheinlich, dass ein Live Stream einer Unternehmensseite durch Facebook erkannt und abgebrochen wird. Geschweige denn, dass die ganze Seite gesperrt wird.

Ich halte auch das Risiko für die Unternehmen für gering.
Trotzdem mache ich diese Erklärung hier nur deshalb öffentlich, weil die Hall of Vape mir gegenüber bereits angekündigt hat, wahrscheinlich keine solche Gewinnspiele mehr zu veranstalten.
So kann ich vielleicht den Unternehmen helfen, in Zukunft selber eine entsprechende Risikoeinschätzung zu treffen.

Das betrifft aber ausschließlich diese Konstellation.
Denn an der muss nur ein Fünkchen geändert werden, und schon kann die rechtliche Beurteilung wieder völlig anders aussehen.

Wie kleinteilig und absurd die Situation nach allgemeinem Menschenverstand tatsächlich ist, sieht man ja daran, dass ich die Ankündigung in der Gruppe vorsorglich löschen musste. Während das eigentliche Gewinnspiel juristisch völlig ok ist, die Regulierungen von Facebook wohl nicht greifen und selbst das Risiko für die Unternehmen doch eher harmlos ist.

Für die Teilnehmer des Gewinnspiels besteht keinerlei Gefahr.

Weshalb ich das hier auch sehr gerne noch einmal ankündige:
Das Gewinnspiel findet an diesem Freitag um 17:00 Uhr statt. Alle Infos dazu gibt es auf der Facebook Seite der Hall of Vape. Den Link findet Ihr unten.
Zu gewinnen sind nicht nur Karten, sondern 89 Gewinnpakete mit Produkten der Messeaussteller.

Ich wünsche allen Teilnehmern und natürlich den Freunden aus Stuttgart viel Spaß und Erfolg.


Facebook Seite der Hall of Vape: https://www.facebook.com/TheHallofVape/
VAPERS.GURU Facebook Gruppe: https://www.facebook.com/groups/vapers.guruSekte/

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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