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Neue Pläne Liquidsteuer: 320 ,- € auf einen Liter Base

Was bedeutet das?

Gestern Nachmittag wurden die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Liquidsteuer auf eGarage geleakt. Die verantwortliche Andrea Winkhardt ist immer sehr gut informiert, zwei weitere Gesprächspartner haben den Stand heute morgen bestätigt.

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Offenbar haben die Verantwortlichen der SPD und der CDU/CSU sich auf einen Vorschlag geeinigt. Dieser sieht eine Besteuerung von Liquids nach Volumen vor. Und obwohl das alle gefordert haben, sieht es düster für das Dampfen in Deutschland aus.

Insgesamt soll die Besteuerung 20 Prozent niedriger ausfallen, als ursprünglich geplant.

Doch das sollte nicht täuschen. Denn das Ergebnis wäre für die Branche ebenso katastrophal. Und für die Konsumenten noch dramatischer, als eine Besteuerung nach dem Nikotingehalt.

Was in der letzten Woche geschah

Das Finanzministerium steht derzeit noch unter der Leitung von Olaf Scholz, dem Kanzlerkandidaten der SPD.
Obwohl das Ministerium es in seiner Antwort auf zwei kleinen Anfragen der Grünen und der Linken im Januar bestritten hat, wurde seit mindestens Oktober an einer Modernisierung der Tabaksteuer gearbeitet.

Diese Gesetzesinitiative wurde überraschend in der Koalitionsrunde, also in der Runde der regierenden SPD und CDU/CSU, vorgelegt. Und angenommen. Anschließend wurde es offiziell als Gesetzvorschlag in den Bundestag eingebracht.
Dieser Entwurf sieht erstmals die Besteuerung von E-Zigaretten vor. Genauer gesagt die Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids. Die Bemessungsgrundlage soll die enthaltene Menge Nikotin sein.

Das Finanzministerium hat das Nikotin abenteuerlich und offenbar ohne Sachkenntnis auf Tabakzigaretten übertragen, geguckt wieviel Steuern die im Vergleich zahlen müssen, und davon etwa 80 Prozent angesetzt.
Das würde aber bedeuten, dass Liquids und NikShots in der höchsten Konzentration mit 8,- Euro Steuern belegt würden.

Finanzausschuss

In der so genannten ersten Lesung hat der Bundestag den Entwurf an den Finanzausschuss überwiesen.

Vor zwei Wochen hatte der Finanzausschuss dazu dann eine öffentliche Anhörung angesetzt. Dabei konnten die Abgeordneten der Parteien eingeladenen Sachverständigen Fragen stellen. (Link unten)
Für den Gesetzentwurf waren nur zwei von drei Sachverständigen der SPD. Alle anderen haben sich dagegen ausgesprochen. Darunter zwei hochrangige Mediziner, der Cheflobbyist der Tabakindustrie und der Vorsitzende des tabakfreien Händlerverbandes BfTG.

Zudem hatte der Abgeordnete der Union Sebastian Brehm mehrfach öffentlich gesagt, dass die CDU/CSU dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen könne.

Es gab vor allem drei Argumente gegen den Entwurf der SPD und des Finanzministeriums:

  • Es würde zu einem unkontrollierbaren Schwarzmarkt führen, da die besteuerten Produkte weit teurer als in den europäischen Nachbarländern würden.
  • Die veranschlagten Steuereinnahmen könnten nicht erreicht werden, weil durch die Ausweichbewegung der Konsumenten die Branche in Deutschland geschädigt würde.
  • Das wissenschaftlich nachgewiesen deutlich weniger schädliche Dampfen würde dadurch teurer als Tabakzigaretten, vor allem Feinschnitt Tabak zum Stopfen und Drehen.


Hinter verschlossenen Türen

Eine der Möglichkeiten, was hätte passieren können, ist gestern laut eGarage eingetreten. Die Vertreter der Koalition haben sich für eine Verhandlung hinter geschlossenen Türen getroffen und einen Deal gemacht.
Das sind der erwähnte Finanzexperte Brehm für die CDU/CSU und der Abgeordnete Michael Schrodi für die SPD.

Berichterstatter der SPD Michael Schrodi (Foto: Michael Schrodi)

Diese sollten sich laut Gerüchten schon am Freitag vor einer Woche treffen. Doch angeblich hatte das Finanzministerium „nicht geliefert“. Also keine alternativen Berechnungen und Vorschläge parat.

Wie dieser Deal genau aussah und was er alles beinhaltet, ist Spekulation. In der Verhandlung wird die CDU sich Vorschläge von Schrodi angehört haben. Ob es dabei ausschließlich um den Gesetzentwurf ging, ist ebenfalls Spekulation.

Man hat sich laut eGarage geeinigt. Die Steuerhöhe wird um 20 Prozent gesenkt. Diese Senkung soll auch für Tabakerhitzer gelten, dafür soll Feinschnitt 10 Prozent mehr als geplant besteuert werden.

Dafür soll die Steuer bei Liquids aber als Volumensteuer auf alles erhoben werden. Also auch auf nikotinfreie Liquids.
Die Steuer soll in der letzten Stufe 32 Cent pro Milliliter betragen.

Was bedeutet das?

Letztendlich hängt nun alles davon ab, wie das genau im Gesetz formuliert werden wird. Denn „Liquid“ ist keine juristische Definition.

Sebastian Brehm, CSU (Foto: Sebastian Brehm)

Das wahrscheinlichste ist, dass das Finanzministerium nach den bereits vorhandenen Definitionen geht. Und das wäre vor allem die so genannte TPD2, die Tabakproduktrichtlinie der EU.
Die definiert Liquids als Nachfüllbehälter, „ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann“.

Im vergangenen Jahr wurde diese Definition im deutschen Tabakerzeugnisgesetz auch auf nikotinfreie Flüssigkeiten erweitert. Etwas, was damals kaum jemand zur Kenntnis genommen hat.

Übernimmt das Finanzministerium diese Definition, würde das bedeuten, dass alle Liquids besteuert würden. Sowohl NikShots wie auch alle fertigen Liquids in 10ml Flaschen würden unabhängig von der Nikotinstärke dann mit 3,20 Euro besteuert werden.
Das würde dann auch für die Basen gelten. Ein Liter Base würde dann mit 320,- Euro besteuert werden. Bei einem derzeitigen Endpreis von etwa 10,- Euro.

Schlupflöcher, Eventualitäten und der Markt

Jeder erfahrene Dampfer weiß, dass Basen aus Propylenglykol und Glycerin bestehen. Und diese auch einzeln gekauft werden können. Weil die Grundstoffe viele Verwendungsmöglichkeiten haben.
Entscheidend für die Besteuerung wird sein, ab wann die Definition greift. Also ob es schon reicht, wenn die Grundstoffe zum Dampfen auf dem Etikett angeboten werden, oder ob sogar schon ausreicht, dass sie in einem Fachhandel wie einem Vape Shop verkauft werden.
In jedem Fall dürfte es solche Mischprodukte wie 70/30er Base betreffen.

Die Zweckbestimmung wird entscheidend sein. Daher werden reine Aromen, die nicht pur gedampft werden können, wohl nicht betroffen sein. Da es sich zudem um Lebensmittelaromen handelt.
Schwierig wird es bei den Shake & Vape Produkten. Die sind zwar nicht unbedingt zum direkten Konsum geeignet, aber eindeutig zum Dampfen vorgesehen.

Im besten Falle würde es also bedeuten, dass die Dampfer demnächst Propylenglykol und Glycerin selber mischen müssen und ihre Liquids dann mit NikShots für mindestens fünf Euro auffüllen müssten.

Im schlimmsten Falle bedeutet das aber, dass die meisten Vape Shops und vor allem Hersteller das nicht werden stemmen können. Denn auch dafür müssten zollkonforme Anlagen angeschafft und die Zollbanderolen im Voraus bezahlt werden.
Der Markt würde sich unweigerlich weiter Richtung M2L, Substitution und vorbefüllten Pods bewegen.

In jedem Fall wird auch diese Variante des Entwurfs weder geeignet sein, die geplanten Steuereinnahmen zu generieren, noch die Entwicklung eines Schwarzmarktes zu verhindern.
Das beweist, dass weder die Politiker noch die verantwortlichen Beamten im Finanzministerium die geringste Ahnung von der Lebensrealität und den unterschiedlichen Produktkategorien der E-Zigarette haben.

Eine Besteuerung der E-Zigarette selber scheint derzeit nach wie vor nicht geplant zu sein. Man darf fragen, warum das so ist. Begünstigt das doch vor allem die niedrigpreisigen Angebote von British American Tobacco und Reemtsma gegenüber den offenen Systemen.

Und so geht es weiter

Am Mittwoch, dem 09. Juni, soll die Empfehlung des Finanzausschusses an den Bundestag gehen.
Weicht diese vom ursprünglichen Gesetzentwurf ab – was sie nach diesen aktuellen Informationen tun wird – wird in der zweiten Lesung jedem Abgeordneten nochmal die Möglichkeit gegeben Anträge einzubringen.

Diese zweite und dritte Lesung wurden inzwischen vorgezogen, sie sind nun für Donnerstag, den 10.06. angesetzt.
Da es aber scheinbar eine neue Empfehlung gibt, müsste nach der zweiten Lesung erstmal wieder eine Drucksache gemacht werden. Üblicherweise findet die dritte Lesung, die endgültige Abstimmung, erst zwei Tage später statt.

Das würde sich damit in die Woche vom 21. Bis 25. Juni verschieben.
Was bis dahin nicht durch ist, wird auch nichts mehr. Denn danach ist Sommerpause bis zur Bundestagswahl.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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