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„Genauso schädlich“: Hessen will E-Zigaretten mit Tabak gleichsetzen

Falschbehauptungen in der Gesetzbegründung

Wie die Deutsche Presseagentur gestern berichtet, plant die hessische Landesregierung E-Zigaretten und Tabakerhitzer auf öffentlichen Spielplätzen zu verbieten. Doch das ist verkürzt.

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Tatsächlich handelt es sich um eine Gleichstellung von Tabakzigaretten und alternativen Produkten wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer.

In der gestrigen Sitzung des Landtages brachte die schwarz-grüne Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes ein. Vertreten wurde dies durch den hessischen Staatsminister für Soziales und Integration Kai Klose von den Grünen.

Der Entwurf ist wenig skandalös, ist das Dampfen doch bereits durch untergeordnete Regulierungen – wie dem Hausrecht – in vielen Teilen Deutschlands untersagt.
Was erschüttert ist die Begründung fern aller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die sogar klare Falschaussagen enthält.

Tatsächlich Gleichstellung

Dass der Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern auch auf Spielplätzen untersagt werden soll, ist sicher die naheliegendste Meldung. Daher wurde sie von der Presseagentur aufgegriffen und von vielen lokalen Medien verbreitet. Doch sie beschreibt den Vorgang nicht einmal annähernd.

Tatsächlich will die Landesregierung weniger schädliche Alternativen dem Tabakrauch gleichsetzen. Das geht aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervor (20/5996; 22.06.2021). Die sich ausdrücklich auf den Gesundheitsschutz bezieht.

Laut Entwurf soll in Hessen demnächst auch der Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzer verboten werden in:
Landtag und Behörden, Hessischen Rundfunk, Krankenhäusern (auch privaten), Rehabilitationseinrichtungen, Gefängnissen, Sportanlagen, „Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen sowie sonstigen kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind“, Hochschulen, Berufsakademien, Studierendenwohnheimen (auch privaten), Weiterbildungseinrichtungen (auch privaten), Heimen, Flughäfen (auch privaten) und Gaststätten.

„Öffentlich zugängliche Kinderspielplätze“ sollen dem nur in einem weiteren Absatz angehängt werden.



Faktenferne Begründung

Offiziell heißt das hessische Nichtraucherschutzgesetz „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“.

Und das macht das eigentlich Skandalöse überhaupt erst deutlich: Die Begründung des Gesetzentwurfs.
Denn es ist bisher keine Gesundheitsgefährdung durch Passivdampf nachgewiesen. Ja nicht einmal wahrscheinlich, da Emissionen weit unter den zulässigen Normen liegen. (Beispielsweise der für Trinkwasser.)
Das Formaldehyd, das ein Dampfer ausstößt, entspricht dem der normalen Atemluft. Denn der Körper produziert es selber.

„Die seit den letzten Jahren neu auf dem Markt erhältlichen elektronischen Konsumprodukte wie elektronische Zigaretten („E-Zigaretten“) und Tabakerhitzer erfordern eine Anpassung der bisherigen gesetzlichen Regelung, da der durch die Benutzung dieser Produkte entstehende Dampf durch die Exhalation der Konsumierenden die Raumluft in ähnlich gesundheitsschädlicher Weise belastet wie herkömmlicher Zigarettenrauch und die Bürgerinnen und Bürger daher vor diesen Gesundheitsgefahren gleichermaßen zu schützen sind.“

Begründung, Drucksache 20/5996; 22.06.2021

„Beim Konsum von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern werden teilweise die gleichen Stoffe wie beim herkömmlichen Rauchen, aber auch weitere gesundheitsgefährdende Stoffe in die Umgebungsluft abgegeben. Dazu gehören neben Nikotin zum Beispiel Propylenglykol, Glyzerin, Aromen mit allergener Wirkung, wie zum Beispiel Eugenol und Benzylalkohol, auch in geringen Mengen kanzerogene Stoffe, wie Formaldehyd, Benzol, und tabakspezifische Nitrosamine, sowie gesundheitsschädliche Metalle, wie zum Beispiel Nickel und Blei.“

Begründung, Drucksache 20/5996; 22.06.2021

Hinweis: Propylenglykol und Glyzerin sind nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft. Sie sind seit Jahrzehnten in Diskonebel, Zahnpasta und Kosmetika enthalten und sind auch die Basis von Nikotinsprays.

Kennern der Materie wird sofort das Argument des angeblich enthaltenen Bleis auffallen. Denn dafür gibt es eine nachvollziehbare Quelle, die seitdem durch Gegner der E-Zigarette wieder und wieder kolportiert wird.
Wissenschaftlich ist das nicht erklärbar, da E-Zigaretten kein Blei enthalten.

Und so überrascht es wenig, dass als Quellenangabe für die Behauptungen („E-Zigaretten bei Jugendlichen sehr beliebt“) vor allem Veröffentlichungen des Deutschen Krebsforschungszentrums DKFZ genannt werden.

Intensive Lobbyarbeit erkennbar

Nun könnte man mutmaßen, der Stand der Forschung sei noch nicht in Hessen angekommen.
Vor allem der Grundsatz, dass die Dosis das Gift macht. Der schlicht und ergreifend ignoriert wird.

Verwunderlich ist, dass dieser Gesetzentwurf ausgerechnet von dem Grünen Kai Klose präsentiert wurde.
Nicht, weil er mit einem Studium der Germanistik und Politik auf Lehramt sicher keine große Expertise in diesen Dingen hat. Das ist man von der Politik ja leider gewohnt.
Sondern, weil vor allem die Bundes-Grünen unter der Leitung von Stefan Schmidt im Ringen um die vor der Wahl eilig durchgedrückte Liquid-Steuer plädiert haben, Tabak und Alternativen nicht einfach in einen Topf zu werfen. Was ausgerechnet zu der Zeit stattgefunden hat, als der Gesetzentwurf geschrieben worden sein muss.

Natürlich kann man nur mutmaßen. Aber nach den massiven Vorgängen dieses Jahres erscheint es naheliegend, dass die Gegner der E-Zigarette schon seit Monaten intensive Lobbyarbeit geleistet haben.
Und das würde bedeuten, dass Konsumentinnen und Konsumenten sich in naher Zukunft auf weitere solcher Verschärfungen gefasst machen müssen.

Der Schaden daran ist nicht, dass man in Kinos nicht mehr dampfen darf. Sondern dass wissenschaftlich nachgewiesen weniger schädliche Alternativen nach und nach mit dem Tabakrauch auf eine Stufe gestellt werden. Und somit eine Gleichstellung in der öffentlichen Wahrnehmung zementiert wird.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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