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Überflüssige Diskussionen: „Illegales Liquid“ in der Praxis

Überflüssige Rechthaberei verunsichert alle

Die Liquidsteuer ist in Kraft.
In Facebook Gruppen, Blogs, Foren und allen ähnlichen Plattformen wird nun diskutiert, wann was genau illegal ist.

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Wie lange darf ich meine Bunkerbase verwenden? Wann wird die Steuer fällig? Werde ich kontrolliert?
Und das führt dann immer wieder zu Diskussionen von irgendwelchen Laien-Juristen. Von denen wir neben Laien-Epidemiologen und Laien-Klimaforschern genug haben.
Meist geht es nur ums Rechthaben.

Das Problem ist, dass Händlerverbände, Zoll und Politik von fertigen Liquids sprechen. Und um das Selbermischen da irgendwie reinzuquetschen, hat der Gesetzgeber den Begriff der Substitute verwendet. Und die Steuer an eine Zweckbestimmung gebunden.
Aber viele Dampferinnen und Dampfer haben nun legal erworbene, unversteuerte Vorräte. Und machen sich Sorgen.

Gerne würde ich darüber berichten und vieles klarstellen. Aber die Verbände und Anwälte sind da derzeit sehr unentspannt. Weshalb ich in letzter Zeit sofort ermahnt werde, sobald auch nur ein Wort falsch sein könnte. Was dazu führt, dass ich es juristisch korrekt formulieren müsste. Was dann eh wieder keiner versteht und wir so weit wären wie vorher.

Ich möchte versuchen eine Relation zu geben.

Derzeit läuft der Handel mit unversteuerten Zigaretten meist über Berlin.
Die Berliner Polizei erhebt ein Verwarngeld zwischen 15,- und 35,- Euro für 400 Zigaretten. Also zwei Stangen.
Erst darüber wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet, der Zoll erhebt eine Steuernachberechnung und es kommt zu einem Bußgeld. Erst ab 1000 Stück, also 5 Stangen, kann es zu einem Strafverfahren kommen.

Bei den dokumentierten Gerichtsverfahren geht es um über 1000 Stangen. Also den gewerblichen Handel. Das kann dann natürlich zu einer Freiheitsstrafe führen. Doch auch da nicht immer, in einem Fall von 5000 Stangen, also einer Millionen Zigaretten, gab es beispielsweise keine Gefängnisstrafe.

Der Staat will das Geld. Und bei gewissen Mengen lohnt der Aufwand sich für ihn gar nicht.
Deshalb muss man davon ausgehen, dass diese Praxis auch bei Liquids umgesetzt werden wird.

Bei Liquids noch komplizierter

Doch bei Liquids ist es viel komplizierter. Denn beispielsweise ist Glycerin ja völlig legal, auch wenn keine Tabaksteuer darauf erhoben wurde. Die Steuer entsteht erst, wenn gebrauchsfertiges Liquid daraus gemischt wird.
Wir sprechen hier also nicht von 10 Litern Glycerin, sondern von 10 Litern angemischtem Liquid.

Deshalb sind Fantasien völlig absurd, ein Dampfer könnte beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei erwischt werden.
Das passiert ja nicht einmal bei Zigaretten, es sei denn man hat 40 Stangen im Kofferraum. Da muss man sich schon maximal blöde anstellen oder beim Runterkurbeln des Fensters schon schreien „Ihr habt mich!“

Und so wird fantasiert, der Beamte könnte die E-Zigarette sehen und dann danach fragen. Das ist noch absurder. Abgesehen davon, dass der Beamte die genauen Steuergesetze kennen müsste. Was nicht zwangsläufig der Fall ist, weshalb das ja Sache des Zolls ist. Der Polizei ist Steuer erstmal völlig schnurz, der geht es um illegalen Handel.

Das korrekte Pendant für Liquid im Auto wäre ja nicht die Schachtel Zigaretten auf dem Beifahrersitz. Auf der könnte der Beamte vielleicht sehen, dass sie keine Banderole hat. Sondern die einzelne, unverpackte Zigarette. Oder mehrere Zigaretten in einem Zigarettenetui. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Beamter deshalb fragt, ob sie versteuert ist. Noch schwerer vorzustellen ist, dass er das bei einer E-Zigarette tut. Und dann auch noch den bürokratischen Aufwand eingeht. Denn er muss ja nachweisen, dass die einzelnen Komponenten nicht versteuert waren. Da muss die Frage erlaubt sein, wie er das bei einer Verkehrskontrolle machen will.

Die treten mir die Türe ein!!!

Noch abstruser sind dann die Phantasien über Hausdurchsuchungen. Offenbar neigen viele Deutsche zur Paranoia. Obwohl wir in einem der sichersten und freisten Länder der Welt leben.

Der Beschluss zur Hausdurchsuchung muss von einem Richter genehmigt werden. Und dafür braucht es einen konkreten Tatverdacht. Spätestens da sollte man sich doch einmal fragen, wo der herkommen soll.
Wenn ich morgen 1 Liter Glycerin im Chemiehandel bestelle, weiß der Zoll doch gar nix davon. Der Shop leitet nicht meine Käuferdaten weiter, als wenn ich Sprengstoff gekauft hätte. Das Zeug ist frei zu handeln.

Die Ermittlungsbehörden müssten also vorher beispielsweise sehen, dass ich große Mengen von Nikotinlösung kaufe. Und da sprechen wir dann nicht über einen 10ml NikShot.
Es müsste Hinweise geben, dass ich das Zeug gewerblich vertreibe. Weil sie mich nachts im Park mit einer Einkaufstüte fertig gemischtem Liquid erwischen oder so. Sonst lohnt sich der Aufwand doch gar nicht.

Weder der Handel noch das Mischen sind illegal. Erst wenn ein gebrauchsfertiges Liquid hergestellt wird oder Komponenten zu dem Zweck ver- oder gekauft werden und es dann nicht versteuert wird, ist es illegal.



Es ist nicht durchsetzbar

Ich möchte ausdrücklich nicht erklären, wie man die Steuer hintergeht. Oder es gutheißen. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass man sich nur Sorgen um den eigenen Hintern machen sollte.

Ich möchte einfach einmal deutlich machen:

  • Der Zoll selber bezeichnet dieses Gesetz implizit als nicht durchsetzbar. Auch darauf stützt sich die Verfassungsbeschwerde. Es wäre kontraproduktiv, das zu verleugnen und über die Steuerumgehung den Mantel des Schweigens zu breiten.
  • Mit diesem Gesetz werden Konsumenten in die Illegalität gedrängt. Das ist aber eine politische Aussage. Das bedeutet nicht, dass im März nächsten Jahres tausende selbstmischende Dampfer verhaftet werden.
  • Man muss gegen das Gesetz selber vorgehen. Anstatt die Energie auf vermeintliche Work Arounds und Diskussionen zu vergeuden.

Man muss den Handel unterstützen. Auch Konsumenten profitieren von einem offenen Markt. Das sollte meiner persönlichen Meinung nach aber nicht dadurch passieren, dass man die Menschen dumm hält und engstirnig auffordert nur im Fachhandel zu kaufen. Das werden sie nicht. Wie bei Drogen muss man den Leuten sagen: Wenn Ihr das schon macht, dann macht es richtig. Kauft nicht irgendeinen Dreck.
Leider versteifen einige Händler, Hersteller und Verbände sich darauf, ihre Pfründe zu sichern. Dass diese meist kurzfristig denken, sehen wir derzeit an den Disposables.

Die fantasiereichen Diskussionen um dieses „Was passiert wenn…“ halte ich aber für absolute Zeitverschwendung.

Fast alle haben vorher gesagt, es ist völlig ok, wenn nikotinhaltige Liquids besteuert werden. Konsumenten, Händler, Verbände, ich. Und das war auch der erste Gesetzentwurf.
Doch was dabei herausgekommen ist, ist absoluter Mumpitz. Und das auch noch schlecht gemacht.
Und da muss der Kampf ansetzen.
Letzten Endes hat auch der Staat ein Interesse daran. Man muss es ihm nur erklären.

Für den Selbermischer, der für den Privatgebrauch jetzt legal und steuerfrei ein paar Liter im Keller hat, wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals irgendeine Auswirkung haben. Und für den, der sich 2023 mal einen Liter PG oder VG steuerfrei irgendwo kauft sicher auch nicht. Völlig gleichgültig ob legal, illegal oder scheißegal. Und deshalb sind solche Diskussionen völlige Zeitverschwendung.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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