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Gelöschte YouTube Videos

Warum Disclaimer und Quittungen keinen Sinn machen

  • Disclaimer und Quittungen für Review Produkte in die Kamera halten macht keinen Sinn
  • Keinen Staatsanwalt interessierern Dampf-Reviewer
  • Videos werden gelöscht und kein Mensch überprüft warum

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Liebe YouTuber,

ich versuche es jetzt nochmal ganz langsam zu erklären. Damit diejenigen, die vielleicht nicht ganz so schnell sind, das auch verstehen.

Es werden Videos mit Inhalten zur E-Zigarette von YouTube gelöscht.

Es ist aber vollkommen sinnlos, wenn Ihr Quittungen in die Kamera haltet, um zu zeigen, dass Ihr die Produkte selber gekauft habt. Und es ist auch sinnlos, vorher Erklärungen (Disclaimer) einzublenden, dass das Video nur Eure private und persönliche Meinung wiedergibt.

Das Problem hat drei Ebenen:

Ebene 1 – Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Die Werbung für E-Zigaretten ist gesetzlich in Deutschland verboten. Dafür gibt es viele Gesetze.
Denn Gesetze definieren auch, was überhaupt Werbung ist. Was also mindestens vorliegen muss, damit etwas als Werbung gilt.
Grundsätzlich gilt: Werbung ist kommerzielle Kommunikation.

Also wenn Ihr für ein Video einen Verdampfer, Akkuträger oder ein nikotinhaltiges Liquid bekommen habt, um damit ein Video zu machen, ist das bereits Werbung. Denn damit habt Ihr einen Vertrag mit dem geschlossen, der Euch das Produkt gibt.
Dass muss nicht schriftlich passieren, es braucht kein Blatt Papier mit Eurer Unterschrift. Die Absprache von Leistung und Gegenleistung reicht.

Nun gibt es aber zwei Probleme.
Zum ersten ist das Tabakerzeugnisgesetz ein Gesetz, dass Händler regulieren soll. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass ein Richter Euch dafür bestraft, wenn ihr das nicht professionell macht.
Zum zweiten müsste man Euch die Absprache mit dem Händler überhaupt erstmal nachweisen. Was ziemlich unmöglich sein dürfte.
Für den Händler sieht die Sache schon ganz anders aus. Aber das soll ja nicht Euer Problem sein.

Das bedeutet also, strafrechtlich seid Ihr dafür eigentlich nicht zu belangen.

Und seien wir einmal ehrlich, es interessiert auch keine Sau. Kein Staatsanwalt, der nicht gelben Schnee leckt, wird ein Ermittlungsverfahren einleiten, weil Ihr ein Fläschchen Liquid in die Kamera haltet.

Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn ein Händler Euch einfach so ein Produkt schenkt, damit Ihr es probieren könnt, und Ihr macht dann ein Video, ist es auch keine Werbung. Weil es keine Absprache gegeben hat.

Ebene 2 – Bürgerliches Recht

Wenn Werbung nun aber eigentlich verboten ist, und ein Händler oder Hersteller macht trotzdem Werbung, dann hat der Staat auch aus einem anderen Grund etwas dagegen. Denn er will, dass alle Händler und Hersteller die gleichen Chancen haben.
Setzt ein Händler oder Hersteller sich über ein Verbot hinweg, ist das unfair gegenüber allen, die sich an die Gesetze halten.

Das verfolgt der Staat nicht selber. Aber andere Händler und Hersteller können Euch bzw. den Händler oder Hersteller, für den Ihr Werbung macht, dann verklagen.

Damit die Gerichte aber nicht mit solchem Kleinkram überflutet werden, gibt es die Möglichkeit der Abmahnung.
Das bedeutet, jeder andere Händler oder Hersteller der Branche kann zu einem Anwalt gehen oder sogar selber einen Brief aufsetzen. Mit dem er Euch mahnt, das Video zu löschen.
Üblicherweise lassen die Händler das von einem Anwalt machen, denn der kann seine Kosten und seine Arbeit Euch dann in Rechnung stellen.

Das macht aber kaum jemand.
Denn wenn jemand juristisch halbwegs gefuchst ist, lässt er es drauf ankommen. Und dann müsste das vor Gericht gehen.
Das birgt dann für den Händler aber die Gefahr, dass er verliert und auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen bleibt. Auch dann müsste er nämlich nachweisen, dass Ihr überhaupt Werbung gemacht habt. Also dass ein Vertrag, eine Absprache, bestanden hat.

Eine Abwandlung dieser Ebene ist, wenn ein so genannter Abmahnverein Euch abmahnt.
Das passiert dann aber nicht, weil andere Händler aus der Branche einen unfairen Nachteil durch Euer Video haben. Sondern alle.
Denn Werbung muss in Deutschland gekennzeichnet sein. Die übliche Begründung dafür ist der Verbraucherschutz. Damit auch Vollidioten merken, dass sie keine neutrale Meinung erzählt bekommen, sondern dass ihnen da jemand etwas verkaufen will.

Aber auch dann gilt: Man muss nachweisen, dass es eine Absprache gegeben hat. Oder dass es zumindest sehr wahrscheinlich ist. Dass es sich also um kommerzielle Kommunikation und damit Werbung gehandelt hat.

Redaktioneller Beiträge

Einen besonderen Schutz genießen in Deutschland Reporter und Journalisten. Aber nicht nur die.
Beiträge, die der Information und nicht dem Verkauf eines Produktes dienen, unterliegen diesem Schutz.
Beispielsweise auch Beiträge von VAPERS.GURU.

Wenn also jemand regelmäßig Reviews über Produkte veröffentlicht, ist das keine Werbung.
Dafür ist völlig egal, ob er die Produkte oder sogar Geld dafür bekommen hat.

Das einzige, was nicht sein darf ist, dass vorher eine Absprache getroffen wurde, wie die Beurteilung eines Produktes ausfällt. Also beispielsweise wenn ein Händler zu einem YouTuber sagt, er bekommt hundert Euro extra, wenn er den Verdampfer gut beurteilt.

Disclaimer, Quittungen, etc.

Für diese beiden Ebenen ist es also völlig unerheblich, ob Ihr vor Euren Videos einen Disclaimer einblendet oder beteuert dass Ihr das Produkt selber gekauft hat.
Denn Ihr könntet ja auch ganz einfach lügen. Das hat also keine Rechtskraft.

Solche vorauseilenden Hinweise sind überflüssig, weil ein Richter sich natürlich das ganze Drumherum angucken würde. Der macht das Video ja nicht nach drei Sekunden aus, weil da ein Disclaimer eingeblendet oder eine Quittung in die Kamera gehalten wurde.
Der wird sich den ganzen Kanal anschauen, wie häufig Produkte besprochen werden, mit welchem Ergebnis, ob derjenige einen Hauptberuf hat und warum er drei Ferrari in der Garage hat.

Wer Euch vor den Koffer scheißen will, der muss nachweisen, dass es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne der Gesetze gehandelt hat und Euer Video kein neutraler, sprich redaktioneller, Beitrag ist. Oder es muss für den Richter sehr offensichtlich sein.

Was Ihr unterlassen solltet sind Verlinkungen, die auf bestimmte E-Zigaretten oder nikotinhaltige Liquids lenken. Denn das kann bereits als Werbung ausgelegt werden. Und die ist dann nun wirklich verboten, und das könnte auch Stress mit anderen Händlern oder sogar einem ambitionierten Staatsanwalt geben.

Das gilt sowohl für die Video Inhalte, als auch für Links in der Videobeschreibung, als auch für andere Plattformen wie Instagram.



Erklärung in eigener Sache

Ich habe mehrfach bemängelt, dass Reviewer nicht ausreichend klar gemacht haben, dass sie die Produkte von Händlern oder Herstellern bekommen haben.
Das kritisiere ich nach wie vor. Leider wurde es häufig falsch verstanden.

Was Reviewer machen, egal ob für Kohle oder aus Spaß, finde ich sinnvoll und unterstützenswert. Reviewer haben die E-Zigarette mit groß gemacht.

Dabei geht es mir nur darum, die Zuschauer fair zu informieren. Damit sie sich ein Urteil erlauben können, wie zuverlässig oder unabhängig die Beurteilung des jeweiligen YouTubers ist.

Veröffentlicht jemand nun zehn Reviews im Monat, sollte auch dem letzten Minimalbegabten klar sein, dass der Reviewer sich nicht alle zwanzig Produkte privat selber gekauft hat.
Bei VAPERS.GURU setze ich sogar ganz offen voraus, dass die zu beurteilenden Produkte natürlich gestellt werden.

Übrigens: Wenn Ihr das Gefühl habt, dass ein Reviewer unehrlich alle Produkte lobt, weil er sie „geschenkt“ bekommen hat, dann schaut ihn einfach nicht mehr. Denn dann bekommt er irgendwann auch nix mehr, weil keiner mehr guckt.
Wenn Ihr aber rumjammert, dass „die“ alles in den Arsch gesteckt bekommen, dann seid ihr einfach nur neidzerfressene Hodenkobolde.
Die bieten Euch einen kostenlosen Service. Hört das Heulen auf.

Ich hoffe die Erklärung bis hierhin haben deutlich gemacht, warum nicht alles zwangsläufig gleich verbotene Werbung ist. Beziehungsweise warum das auch schwer rechtlich anzugreifen ist. Bei regelmäßigen Produktbesprechungen ist es das eh nicht.

Ebene 3 – Gemeinschaftsregeln

Kommen wir zur dritten Ebene. Und das ist die entscheidende Ebene, warum derzeit so viele Videos mit E-Zigaretten Inhalten gelöscht werden und YouTube Strikes verteilt.
Das hat nämlich nix mit Gesetzen zu tun.

YouTube gehört zu Google. Und beide kommen aus den USA.
Und in den USA gibt es eine sehr starke Lobby von Moralaposteln und Helikoptereltern. Das kann man sich in dem Ausmaß in Deutschland bzw. Europa nicht vorstellen.

Deshalb ist YouTube hingegangen und möchte keine E-Zigaretten Inhalte mehr haben.

Das verstehen viele YouTuber nicht. Denn wir erwarten in Deutschland, dass es dann dafür klare Richtlinien gibt, was erlaubt und was verboten ist. Doch so etwas gibt es eben nicht.
Das muss YouTube auch gar nicht. Denn die können auf ihrer Seite ja machen was sie wollen. Das ist ihr gutes Recht.

Da YouTube aber weltweit gesehen wird, wird es auch in vielen Ländern gesehen, die ganz unterschiedliche rechtliche Regelungen haben.
Beispielsweise ist in Deutschland die Werbung für E-Zigaretten verboten, in den USA aber nicht. Dafür werden in den USA Kartuschen mit Fruchtaroma verboten. In Indien ist der Verkauf von E-Zigaretten verboten und wer in Thailand auch nur dampft bekommt zwanzig Jahre Steinbruch.

Deshalb hat YouTube einfach in seinen Gemeinschaftsregeln festgelegt, dass der „Verkauf von illegalen oder regulierten Produkten“ verboten ist. (Link unten)
Nur man verkauft ja nichts auf YouTube. Also ist damit der Inhalt von Videos gemeint, die solche Produkte „promoten“, also befördern. Und dazu zählen auch alle Nikotin Produkte.

Deshalb werden die Reviewer aufschreien, dass sie ja gar nichts verkaufen.
Aber das weiß YouTube ja nicht. Und es interessiert YouTube auch nicht.

Die hochgeladenen Videos werden durch Programme (Robots) überprüft. Die arbeiten bestimmte Merkmale ab. Beispielsweise, ob unter einem Video ein Link zu einem Medikamentenhersteller ist. Oder ob jemand in einem Video sich weißes Zeug in die Nase zieht. Oder ob er die Worte „Heroin“ und „kaufen“ aneinanderreiht. Oder die Zuschauer zumeist aus Minderjährigen bestehen, die Account Namen wie „Crackhead43“, „ISIS_London“ oder „Endlösung2020“ haben.
Dann könnte das Video vollautomatisch gelöscht werden.

Den Robots ist es auch völlig gleichgültig, ob ihr das Produkt selber gekauft habt oder einen Disclaimer einblendet.

Und weil das Thema E-Zigarette YouTube scheiß egal ist, überprüfen die das auch nicht genauer. Natürlich kann man Einspruch einlegen, aber das hat wenig Sinn.
Pro Minute werden 500 Stunden Videomaterial auf YouTube hochgeladen. Pro Tag werden eine Milliarde Stunden Videos auf YouTube angeschaut. Es wird also niemals ein echter Mensch hingehen und das Video prüfen. Auch nicht, wenn Ihr Einspruch einlegt und weniger als eine Millionen Abonnenten habt.
Die Erwartung ist absurd.

Was Ihr machen könnt ist eigentlich nur, möglichst unter dem Radar zu fliegen.
Also beispielsweise in den Titeln und Texten Wörter wie „Nikotin“ oder „E-Zigarette“ zu vermeiden. Keine Händler oder Hersteller zu verlinken. Dem Kanal einen neutralen Namen zu geben.
Also alles zu vermeiden, was die Robots den Eindruck vermitteln könnte, hier wird ein reguliertes Produkt verkauft oder „promoted“.

Empfehlenswert ist wohl inzwischen, seine Videos auf „Ab 18“ zu stellen. Dadurch können sie allerdings nur noch mit Anmeldung gesehen werden, nicht mehr monetarisiert werden und werden nicht mehr ausgespielt.

Eine Sicherheit gibt es nicht. Denn YouTube wird ja keinem verraten, worauf die Robots achten.
Und das wird demnächst noch extremer werden, denn YouTube und die Robots lernen dazu.

Hinzu kommt, dass spätestens September in Deutschland der Medienstaatsvertrag in Kraft tritt. Und dann wird wieder alles anders.

Wenn man sich den Hut mit dem Hammer aufzieht…

Ich sag es mal ganz deutlich:
Jemand der 2020 immer noch einen Kassenbon in die Kamera hält, um damit eine Löschung oder eine Abmahnung zu vermeiden, beweist dadurch, dass er entweder keine Ahnung hat. Oder tendenziell minderbegabt ist.

Hört doch bitte auf, anderen mit dem infantilen Quatsch auf den Sack zu gehen. Bitte!

Allerdings scheint gefährliches halbes Viertelwissen auf einigen Kanälen ja auszureichen. Wahrscheinlich weil die Rezipienten selber soweit denken wie ein Pferd scheißt.

Aber vielleicht konnte ich den Zuschauern ja mal einige Hinweise geben, woran sie erkennen, welcher Reviewer halbwegs pfiffig ist und weiß was er tut. Und wer Schuhe mit Klettverschluss trägt.
#zwinkersmiley


Die YouTube Politik: https://support.google.com/youtube/answer/9229611

Wutdampfer schlägt wieder zu

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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