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Gerichtsverfahren gegen Elfbar: „grob fahrlässig“

Niko Liquid, Zugautomatik und die Schalter


Anfang Oktober veröffentlichte der Hersteller Niko Liquids aus Essen eine Pressemitteilung. Er habe mehrere Händler von Disposables der Marke Elfbar abgemahnt. Der Nikotingehalt sei zu hoch angegeben, die Produkte seien mit dem falschen Piktogramm gekennzeichnet und: die Elfbar sei aufgrund der Zugautomatik nicht kindersicher.

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Seitdem laufen Rechtsstreite.

Der Sinn der Sache für Niko ist offenbar, Produkte der Marke Elfbar in Deutschland vom Markt zu verdrängen. Die Diskrepanz zwischen der Pressemitteilung und den eigentlichen Abmahnungen hatte ich bereits erklärt.

Die Argumentation der durch Niko angestrengten Rechtsstreitigkeiten ist vielschichtig und verwirrend. Im Kern geht es wohl vor allem darum, dass aus Sicht von Niko Liquids bei den Wegwerf-E-Zigaretten der Marke Elfbar keine Kindersicherung vorhanden sei.

Das Tabakerzeugnisgesetz schreibt vor, dass E-Zigaretten „kinder- und manipulationssicher“ sein müssen. Auch die CLP-Verordnung schreibt vor, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten einen kindergesicherten Verschluss haben müssen. Falls die CLP in diesem Fall überhaupt anwendbar ist, darüber gibt es verschiedene Ansichten.

Es wäre leicht, sich auf eine Seite zu schlagen. Denn die Einweg-Produkte der Marke Elfbar und anderer sind nicht nur umweltschädlich. Da mit jedem aufgebrauchten Einweg-Produkt auch ein Lithium-Ionen-Akku weggeworfen wird. Dadurch, dass diese Produkte vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gehypte werden, bieten sie natürlich auch Angriffsfläche für die Gegner der E-Zigarette.
Aber so leicht ist es dann eben nicht. Leider.

Flüssigkeit oder Dampf, das ist hier die Frage

Niko Liquids argumentiert nämlich auch, dass es eine Kindersicherung nach CLP geben muss. Und das kann etwas anderes sein. Denn die Chemikalienverordnung verlangt auch einen kindergesicherten Verschluss, ähnlich wie bei Reinigungsmitteln. (Dreh-Druck-Verschluss)
Doch die Elbar hat ja gar keine Öffnung. Doch, sagt Niko, da wo der Dampf herauskommt.
Das Gegenargument ist, dass das nikotinhaltige Liquid nach CLP zwar giftig ist. Aber das kommt ja gar nicht aus der Zugöffnung heraus. Sondern Dampf, wie jede Dampferin und jeder Dampfer weiß. Und der Dampf ist nicht als giftig eingestuft.
Würde auch nur tröpfchenweise Liquid austreten, würden Dampfer das als Siffen bezeichnen und das Gerät ablehnen.

Die CLP-VO sagt ausdrücklich, dass etwas in ausreichendem Maße kindersicher ist, wenn Kinder ohne Werkzeug darauf keinen Zugriff haben.
Würde man der Argumentation von Niko folgen, müsste man einen Druck-Dreh-Verschluss am Mundstück der E-Zigarette anbringen.

Würde Niko Liquids damit durchdringen, könnte dies das Ende aller E-Zigaretten bedeuten. Nicht nur für diejenigen, die nur über eine Zugautomatik verfügen. Von denen viele nachhaltig sind und vor allem auch von Umsteigern vom weit schädlicheren Tabak genutzt werden.

Unliebsame Konkurrenz

Niko Liquids vertreibt augenscheinlich nur E-Zigaretten, die einen separaten Ein- und Ausschalter haben. Offenbar interpretiert das Unternehmen das als Kindersicherung. Obwohl das bei den Geräten auch von den chinesischen Herstellern nie so beworben und nie irgendwie zertifiziert wurde.

Nun ist Niko Liquids aber kein großer Player am Markt. Die wenigsten Dampfer kennen das Unternehmen. Das – wenn überhaupt – vor allem durch Displays in Kiosken und Tankstellen bekannt ist.
Mir ist kein Fachhandel bekannt, der Niko Produkte anbietet.

Unabhängig davon, dass ich schon mehrfach über den Umgang des Geschäftsführers Endler mit Mitbewerbern berichten musste. Die Erregungsbereitschaft kann man auch daran ermessen, dass ich selber wegen der Berichterstattung bereits von Niko Liquids abgemahnt wurde. Was aber schlicht auf einem Missverständnis beruhte. Und was mit ein paar konstruktiven Mails und der Änderung eines Satzes beigelegt werden konnte.

Für Niko ist es vielleicht naheliegend, etwas gegen die Wegwerf-E-Zigaretten zu unternehmen. Von denen derzeit mehrere Millionen pro Monat in Deutschland verkauft werden. Denn in diesem niederschwelligen Segment stellen sie vielleicht eine Konkurrenz für die Zielgruppe von Niko dar. Welches weniger Selbstwickler und Selbstmischer, sondern eher Impulskäufer und reine Substituierende sein dürften.

Umweltschädlichkeit kann man nicht abmahnen

Die unbestreitbare Umweltverschmutzung durch Einweg-Produkte kann man nicht abmahnen. Es wäre eine Aufgabe des Gesetzgebers das zu beschränken. Und die Politik ist an dem Thema offenbar dran. Auch auf EU-Ebene. Was zu begrüßen ist.

Abmahnen könnte man also höchstens wegen der fehlenden Kindersicherung.
Bedeutet die Kindersicherheit nun, dass ein Kind nicht in der Lage sein darf, Nikotin aus einer E-Zigarette zu inhalieren? Oder ist es doch eher so gemeint, dass ein Kind nicht in der Lage sein sollte, das eventuell nikotinhaltige Liquid in größeren Mengen zu verschlucken?

Und so haben sich viele der Abgemahnten zusammengetan. Und den gerichtlichen Weg gewählt, um sich zu verteidigen.



Viele Köche in der Republik

Niko Liquids geht gegen Unternehmen wie Fumatul, InnoCigs und InTrade vor. Diese stimmen sich in ihrer Verteidigungsstrategie ab. Denn jede einzelne Abmahnung durch Niko Liquids an jedes einzelne Unternehmen ist ein eigener Fall. Der gesondert verhandelt wird.
Niko hat dafür die große und internationale Kanzlei CMS aus Leipzig bemüht.

Und deren Strategie ist es, Recht an verschiedenen Orten zu suchen. Angefangen in Düsseldorf ging man, als es da nicht so recht lief, nach Köln. Und ging dann, als es da auch nicht so recht lief, nach Hamburg.

Und genau das ist das, worüber ich mal kurz in einem Posting auf der Facebook Fanpage berichtet hatte: Eine Verhandlung am Landgericht Düsseldorf, zu der ich dank ÖPNV zu spät kam und alle Plätze belegt waren.
Weitere Verfahren laufen oder liefen in Köln, Münster und demnächst in Hamburg.

Der aktuelle Stand auf der nächsten Seite…

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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