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Importieren schwer gemacht

Ein kleiner Blick in den Dschungel der Vorschriften

Viele Dampfer verstehen nicht, warum es oft billiger ist, sein Zeug in China zu bestellen. Und viele Vape Shop Betreiber importieren selber, und denken mit der Beachtung der TPD ist alles erledigt.
Ein kleiner Blick in den Dschungel der Vorschriften.
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Dienstag, 14:27 Uhr, ein Dampferladen irgendwo in Deutschland. Leises Quietschen der Eingangstür. Ein Kunde betritt den Laden.

„Tach“
„Hallo, was kann ich für dich tun?“
„Ich such den Obelix-Akkuträger in schwarz“
„Nein, der wird erst in vier Monaten erhältlich sein. Kann ich dir zeigen, was wir stattdessen verfügbar haben?“
„Nö, ich will den Obelix! Der wird doch überall auf YouTube so angepriesen. Bei Gearbest kostet der 29$ “
„Der Obelix darf erst in vier Monaten in Deutschland verkauft werden, weil….“
„Na, dann nicht. Ach ihr habt die MechMods von Methusalix. Was sollen die kosten?“
„139 €“
„Watt?? Wieviel?? Bei Gearbest für 32$“

Für Laien schwer verständlich

So oder so ähnlich geschieht es täglich dutzendfach in deutschen Dampferläden. Oft verlässt der Kunde den Laden und kauft online in Fernost.

Sicherlich kommt jetzt der eine oder andere Ladenbesitzer ins Grübeln, warum der Privatmann problemlos in Fernost die angesagteste Hardware kaufen kann – er als Händler aber nicht.
Und sicherlich wird der eine oder andere dann in Robin-Hood Manier auf den Gedanken kommen mehr oder weniger offiziell ebenso in Fernost einzukaufen.

Selbst wenn er die Wartefristen beachtet und konsequent nur die freigegebene Hardware importiert, gibt es einige Punkte die beachtet werden müssen, aber gerne vergessen werden.
Zu einigen Punkten möchte ich hier gerne eine kleine Hilfestellung geben.

Gesetze und Richtlinien

Seit 2005 gibt es in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches die europäischen WEEE-Richtlinien und die RoHS-Richtlinien in Deutschland umsetzt.

Die RoHS-Vorgaben kennt jeder Elektroniker auch als Drecks-Lötzinn-Regulierung, da beispielsweise im gewerblichen Bereich nur noch bleifreies Lötzinn mit „schlechteren“ Eigenschaften verwendet werden darf. Bleifreies Lot ist spürbar schwieriger zu verarbeiten.
Dieser Teil des ElektroG ist für den Dampfshop Besitzer sowas wie der Sack Reis in China.

Der interessante Teil, der weitgehend vernachlässigt wird, ist die WEEE.
Offizielles Ziel des Elektrogesetzes ist es, Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten zum Schutz der Umwelt zu vermeiden bzw. durch Wiederverwendung und Recycling zu reduzieren.

Liest sich erst mal gut. Der Haken ist wie immer im Detail zu finden. Denn der Hersteller wird in die Pflicht genommen, sich an den Entsorgungskosten seiner Geräte zu beteiligen, primär finanziell (versteht sich).
Bei importierter Ware ist der Importeur der „Inverkehrbringer“ in Deutschland, wird also mit dem Hersteller faktisch gleichgesetzt.

Wer nun denkt, dass es mit einer kleinen Abgabe pro verkauftem Gerät getan ist, irrt hier leider.

Importeur ist gleich Hersteller

Vereinfacht lässt sich sagen:
Jeder Importeur muss sich bei der Stiftung EAR registrieren lassen.
Die Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register) hat behördliche Befugnisse, in etwa vergleichbar mit dem TÜV für Autos im Straßenverkehr. Wie oben erwähnt wird der Importeur faktisch gleichgestellt mit dem Hersteller. Das bedeutet, dass der Importeur sich für jeden Hersteller separat registrieren muss.




Smok – ein Hersteller, also Registrierung. Asmodus – Hersteller, also eine weitere Registrierung. Joeyetech – Hersteller, noch eine Registrierung. Und so weiter und so weiter. Unnötig zu erwähnen, dass jede Registrierung Geld kostet.

Damit aber nicht genug. Jede importierte Einheit muss monatlich an die Stiftung EAR gemeldet werden, und wird dann entsprechend kostenpflichtig. Jede einzelne Einheit.

Entsorgung schon beim Verkauf wichtig

Damit auch noch nicht genug. Der Importeur muss (vereinfach gesagt) bei jeder Einheit für eine ordnungsgemäße Entsorgung Sorge tragen.
Diese wiederum muss für den Endverbraucher kostenfrei sein. Hierbei genügt es übrigens nicht, dass man einen Elektrosammelbehälter im Geschäft aufstellt. Es könnte ja sein, dass ein Kunde den Akkuträger zwar in München im Geschäft kauft, aber mit nach Berlin nimmt, wo er dann entsorgt werden muss.

Auch das Anbieten des unfreien Versandes zum Importeur genügt nicht. Eine Zusammenarbeit mit allen bundesweit zertifizierten Entsorgungsbetrieben ist erforderlich. Kein Scheiss, isso.
Nicht dass am Ende eines Akkuträgerlebens der Besitzer die Hardware in der grauen Tonne entsorgt und diese nicht vorschriftsmäßig verwertet wird.
Oh Gott… wir würden alle sterben… die apokalyptischen Reiter in Form eines Fernost-MechMods.

Für kleine Einzelhändler kaum zu bewältigen

Natürlich kann diesen Aufwand und Logistik kein kleiner Importeur auch nur ansatzweise bewältigen. Freundlicherweise gibt es Dienstleistungsunternehmen, die gegen ein schmales Salär die ganze Logistik und den meisten Schreibkram erledigen, zusätzlich zu den Standardgebühren.

Soweit dürfte für jeden nachvollziehbar sein, dass es sich überhaupt nicht lohnt, für ein bisschen Hardware den Aufwand zu betreiben. Oder den Universaldienstleister zu beauftragen. Geschweige denn den zusätzlichen Papierkram zu bewältigen (Stichwort Monatsmeldungen…)
Das ganze macht wirklich erst ab ein paar dutzend Einheiten monatlich Sinn – pro Hersteller.

Soweit erst mal die Handhabung der Meldung des Elektronikimports.

WEEE-Nummer muss drauf

Icon und Nummern Chaos
Die Icons und kryptische Abkürzungen, die kaum ein Verbraucher beachtet, haben eine Bedeutung.

Damit das Ganze auch transparent und nachvollziehbar ist, ist jeder Importeur verpflichtet seine WEEE-Nummer auf jedes Angebot, Lieferschein und Rechnung zu drucken. Sowie im Impressum des Webauftritts zu hinterlegen. Prima Sache, so kann ich als interessierter Kunde oder Mitbewerber sofort sehen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Zudem ist das ein Fest für Abmahnanwälte.

Es kommt aber noch besser.
Mitglieder, also registrierte Händler, können jederzeit bei der Stiftung EAR online kontrollieren, wer welche Marken angemeldet hat (also importberechtigt ist) sowie WEEE-Nummern abfragen. Freundlicherweise gibt es dort auch fertig vorausgefüllte Formulare, in denen man nur noch die Daten eines säumigen Händlers eintragen muss, um diesen zu melden.

Wer nun glaubt, er könne bei drohender Gefahr sich kurzfristig registrieren um einer Anzeige aus dem Weg zu gehen – der Registrierungsprozess dauert etwa 8 Wochen. In der Wartezeit (und natürlich vorher) ist der Import oder Handel mit importierten Waren widerrechtlich und untersagt.

Das gleiche Spiel bei Akkus und Verpackungen

Hat man als ehrlicher, kleiner Händler, der einfach nur ein paar Akkuträger aus Fernost importieren will, tatsächlich diese Hürden erfolgreich genommen, ist man aber noch nicht fertig.

Das Icon für: Dieses Produkt darf nicht weggeschmissen werden!

Denn Akkuträger brauchen Akkus. Gerne aus Fernost, oder zumindest dem benachbarten Ausland. Wie beispielsweise Holland.
Auch hierbei handelt es sich um einen Import. Allerdings nicht von Elektronik, sondern von Akkus oder Batterien.

Hier greift das BattG, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Kurz gesagt ist hier das Spiel das Gleiche. Jeder Hersteller (Sony, Panasonic, Enercig, Aspire, etc.) muss angemeldet und registriert werden, monatliche Meldung jedes einzelnen Stücks mit Kapazitäts- und Gewichtsangabe, und so weiter und so weiter.
Auch dieser Prozess lässt sich gegen einen kleinen Obolus bei dem gleichen Dienstleister wie bei der WEEE vereinfachen. Auch hier wieder mit Hinweisen auf Webseite, Lieferscheinen… und und und.

Fertig? Nein !

Um die importierten Waren herum befindet sich in der Regel eine Verpackung. Gerne mehrteilig aus Papier, Pappe, Blister, Füllmaterial, Verbundstoffen…
Auch diese wollen entsorgt werden. Hier hat der Gesetzgeber freundlicherweise ein Einsehen und man muss normalerweise nur eine Jahresmeldung abgeben. Ansonsten ist es ein vergleichbares Spiel. Bei Verpackungsmaterial wird allerdings nicht nur das importierte Material gemeldet, sondern das insgesamt verwendete. Also jeder Karton, Füllmaterial, gefütterte Umschläge….

Grauimport wird ausgetrocknet werden

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es kleinen Händlern bewusst unmöglich gemacht wird, mit halbwegs vertretbaren Aufwand und Kosten Hardware zu importieren.
Dies zieht sich quer durch alle Branchen.

Die größeren Importeure werden hier gegenüber dem kleinen Händler deutlich gestärkt. Besser noch, durch bequeme Online-Denunzierung wird unliebsame Konkurrenz faktisch ausgeschaltet.
An die Endverbraucher kann man nur einen Appell des Verständnisses richten, denn mal so eben ein bisschen Zeugs aus Fernost zu importieren ist unmöglich.
Zudem bin ich feste weg davon überzeugt, dass auch die Möglichkeiten des privaten „Grauimportes“ nach und nach ausgetrocknet werden. Globale Handelswelt hin oder her.

Die hier aufgeführten Meldungen machen zudem nur einen Bruchteil des Aufwandes für Importeure aus. Die üblichen Bestimmungen, Regularien wie Zoll, Wartezeiten, Produkthaftung, Gewährleistungsbestimmungen und vieles mehr müssen zudem beachtet werden.

Kein halbwegs seriös kalkulierender Händler kann also, auch bei Fernost-Importen, für ein paar Euro Aufschlag die Ware hier vertreiben.
Von Ladenmiete, Lohn-/Lohnnebenkosten, Versicherungen mal ganz zu schweigen.

Versucht beim nächsten Dampfshop-Besuch daran zu denken.
Nevertheless, support your local dealer!!


Artikel zu den Vorgängen beim Amazon: https://www.vapers.guru/2018/01/03/china-waren-bei-amazon-beschlagnahmt/
Artikel zu den Gegenmaßnahmend er EU: https://www.vapers.guru/2017/10/08/bald-kein-online-handel-aus-china-mehr/

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Timo Manges

Freier Redakteur bei vapers.guru
Betriebsleiter im Sicherheits-Großhandel. Freizeit-Schreiberling in einigen Blogs und Foren verschiedenster Fachrichtungen. Dampfer seit 2015.

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