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Elfbar-Abmahnung: Steckt was anderes dahinter?

Harter Schlag gegen die Branche zu berfürchten

In den vergangenen Tagen habe ich mehrfach über die Abmahnungen von Niko Liquids berichtet. Inzwischen habe ich eine Idee, was die tatsächliche Motivation dahinter sein könnte.

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Am vergangenen Freitag hat der Hersteller Niko Liquids aus Essen mehrere Händler wegen des Handels mit Produkten der Marke Elfbar abgemahnt.
Ich hatte darüber berichtet, ebenfalls zur Stellungnahme des Händlerverbandes BfTG.

Heute Morgen wurde ich von Niko Liquids wegen einer Passage in meiner Berichterstattung abgemahnt. Was hier aber aus taktischen Gründen nicht weiter thematisiert werden soll.
Ich muss dennoch aufpassen, was ich wie genau äußere. Daher weise ich darauf hin, dass dies eine reine Meinungsäußerung ist, welche in der Rubrik Kommentar veröffentlich wird.

Ich möchte sie trotz eines gewissen Risikos jetzt veröffentlichen. Um den geneigten Lesern und Branchenteilnehmern die Augen zu öffnen, was gerade vorgeht. Versteckt hinter juristischen Verklausulierungen. Und welchen Eindruck ich nach vielen Gespräche und der Abmahnung durch Niko haben muss.
Ich habe keine Presseanfrage an Niko Liquids gestellt, da ich sie für diesen Beitrag für unerheblich und wenig vielversprechend halte.

Die angeblichen Gründe

In seiner Pressemitteilung stellt Niko Liquids als Grund für die Abmahnung bezüglich der Elfbar heraus, dass es dem Unternehmen um die Umweltverschmutzung und den mangelhaft angewendeten Jugendschutz bezüglich der Disposables geht.
Was sicherlich richtig ist und von sehr vielen innerhalb der Online-Blase begrüßt wird. Denn das sind die unbestreitbaren Kritikpunkte an Disposables.

Die Abmahnung selber, von denen mir eine persönlich vorliegt, konzentriert sich jedoch auf anderes.

Eine Kritik an den Produkten der Marke Elfbar ist die angeblich mangelnde Kindersicherung.
Andere Punkte sind zumindest diskutabel. Sie stehen juristisch nicht auf festen Beinen. Wie auch das BfTG in seiner Stellungnahme argumentiert hat.

Kindersicherheit und Jugendschutz

Ich war fälschlich davon ausgegangen, dass „Kindersicherheit“ den Jugendschutz meint.
Inzwischen habe ich einen anderen Eindruck.

Niko Liquids vertreibt vor allem Produkte der zweiten und dritten Generation. Vor allem eher solche, die nicht der Mode innerhalb der Dampfer-Blase entsprechen. Weshalb sie wenig kommuniziert werden. Sie scheinen teilweise aus der Zeit gefallen.

Nun stellt Niko auf die Kindersicherheit ab.
Der Punkt ist meiner persönlichen Meinung nach in der Abmahnung etwas missverständlich formuliert.
Üblich im Sinne einer Kindesicherung sei eine „Fünf-Klick-Sicherung“. Was ich schlicht nicht weiter beachtet habe. Da das für mich eine Sicherung für die Hosentasche und keine Kindersicherung ist. Zumal sie auch Feature bei fast allen Akkuträgern der dritten Generation ist.

Ob dies eine taugliche Kindersicherung darstellt, ist Auslegungssache. Denn es gibt dazu weder irgendwelche Normen noch eine klarstellende Rechtsverordnung des Bundesministeriums.

Doch was bedeutet das nun?



Die Konsequenz

Die Abmahnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen. Dann wird das Gericht mit ebenso hoher Wahrscheinlichkeit eine Rechtsansicht zur Kindersicherung abgeben und damit entscheiden, ob das Tabakrecht überhaupt eine Kindersicherung verlangt, die den Konsum von E-Zigaretten durch Kinder verhindern soll. Ob eine Zugautomatik alleine genügt, oder ob eine „Fünf-Klick-Sicherung“ nötig ist.

Man könnte nun argumentieren, dass die „Kindersicherung“ gemäß § 14 TabakErzG lediglich bedeutet, dass Kinder keine größeren Mengen nikotinhaltige Flüssigkeit verschlucken können dürfen. Da eine möglicherweise toxische Überdosierung durch reines Inhalieren gar nicht möglich ist. (Zumal Kinder sicher nicht einfach inhalieren würden.)
Oder ob selbst das Erzeugen von Dampf bereits unter die angestrebte Kindersicherheit fällt.

Kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass Letzteres der Fall ist, würde es entscheiden, dass die Produkte von Elfbar nicht verkehrsfähig sind.

Wegen dem Grundsatz der Kerngleichheit würde das dann alle E-Zigaretten betreffen, egal ob Disposables oder andere, die keinen solchen Schalter haben.
Also auch beliebte und weit verbreitete Produkte der Brandings Wenax, Caliburn, Kalmia, Kiwi und viele viele andere. Ebenso die Vype von British American Tobacco.

Diese Produkte wären damit nicht flächendeckend gerichtlich „verboten“. Aber Händler, die sie anbieten, müssten damit rechnen teuer abgemahnt zu werden. Sie würden die Produkte also aus dem Sortiment nehmen.

Mein Eindruck

Anscheinend geht es also weniger um den Faktor Disposables oder Umwelt. Sondern um den Faktor „Schutzschaltung“. Und ich gehe nicht davon aus, dass dem Unternehmen oder den Anwälten hier ein zufälliger Fehler unterlaufen ist.

Eine Prüfung ist derzeit nicht möglich. Da die Homepage von Niko seit heute Morgen nicht zu erreichen ist. Aber aus Gedächtnis glaube ich zu wissen, dass Niko nur E-Zigaretten mit Zugautomatik vertrieben hat, die einen solchen zusätzlichen Schalter besitzen. Beispielsweise die Evolo unter eigenem Branding oder laut BfTG die Vaporesso Nexus Aio.
Ebenfalls laut BfTG hat Niko auch die Smok Mico vertrieben. Die ebenfalls über keine „Fünf-Klick-Sicherung“ verfügt. Sondern lediglich über einen kleinen Switch-Schalter an der Seite.

Es liegt also nahe, dass Niko als vermutlich einziges Unternehmen die geforderte Kindersicherung als zusätzlichen Schalter interpretiert haben.

Das bedeutet, Niko Liquids greift mit diesen Abmahnungen gleichsam alle Händler der Branche an. Die juristische Interpretation einer ganzen Branche. Weil somit gerichtlich festgestellt werden könnte, dass sehr viele Produkte nicht verkehrsfähig im Sinne des Gesetzes sind.

Da ich mir – wie bereits gesagt – nicht vorstellen kann, dass so etwas aus Versehen durchrutscht, erhärtet das bei mir den Verdacht, dass es Niko nicht um Umwelt- oder Jugendschutz geht.
Die Motivation dahinter scheint eine viel eigennützigere zu sein.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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