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Kurz erklärt: Neue Facebook und Instagram Regeln

Privater Handel untersagt, bereits einige Gruppen geschlossen

  • Facebook unterbindet kurzfristig privaten Handel mit E-Zigaretten und Liquids
  • Einige Facebook Gruppen wurden bereits geschlossen
  • Nur ein weiterer Stein in einer Mauer, der Markt wird sich durch Regulierungen weiter verändern

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Erst vorgestern gab der Facebook Konzern bekannt, dass er die Regeln zu Inhalten mit Tabak und Alkohol ändert.
Gemäß der Einordnung des Konzerns zählen auch E-Zigaretten und Liquids zu den Tabakprodukten.

Ziel soll es sein, den Privathandel einzudämmen.
Die Unternehmenssprecherin, die dem Sender CNN die Informationen gab, wies zwar darauf hin, dass diese Neureglung nichts mit der derzeit stattfindenden Kongressanhörung in den USA zu tun hat. Man arbeite schon länger daran. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Maßnahme durch den Streit um den Jugendschutz in den USA angestoßen wurde.

Die Panikwelle, die auch durch die Propaganda der Gesundheitsorganisationen befeuert wurde, hat in den USA absurde Züge angenommen. Sogar Toilettentüren an High Schools wurden schon ausgehängt, damit die Schüler in den Pausen nicht heimlich „juulen“.
Auch die falsche Interpretation der Zahlen des Center for Desease Control durch die Regulierungsbehörde FDA und die Bezeichnung als „Epidemie“ haben diese Panik befeuert. Daher ist inzwischen der Verkauf von aromatisierten Liquids in Supermärkten und an Tankstellen verboten.

Eine Erhebung zeigte jedoch kürzlich, dass auch viele Vape Shops sich nicht an die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen halten. Produkte werden ohne Altersüberprüfung abgegeben. Bei Testläufen verstießen über 20% gegen die Auflagen.
Offenbar möchte Facebook sicherstellen, dass eine Abgabe an Minderjährige nicht mehr so einfach über Facebook möglich ist.
Und da auch Instagram inzwischen dem Konzern gehört, gilt auch alles für diese eher bildlastige Plattform.

Kurzfristig umgesetzt, große Aufregung

Die neuen Regeln sind bereits seit Mittwochabend in den USA in Kraft.
Leider sind sie noch nicht in der deutschen Übersetzung der Gemeinschaftsstandards zu finden.

Hinzu kommt, dass es sich nicht um Gesetze handelt. Die Regeln sind sehr frei formuliert und recht ungenau.
Weil die Nutzung von Social Media inzwischen so selbstverständlich geworden ist, vergessen viele Nutzer gerne, dass sie sich dort nicht „im Internet“ bewegen. Sondern auf der Seite eines privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmens.
Facebook kann zulassen und löschen was es will. Es muss sich nicht einmal an die eigenen Regeln halten oder beispielsweise Löschungen begründen.

Diese beiden Umstände haben gestern bereits zu großer Verwirrung und zu überraschend großer Aufregung geführt.

Folgende Inhalte sind untersagt

Der erste Teil der Gemeinschaftsregeln ist recht einfach. Denn es ist eigentlich eine alte Bestimmung.
Doch bisher waren Alkohol und Tabakprodukte davon ausgenommen.
Sie findet sich auch im Deutschen in den Gemeinschaftsregeln. Allerdings noch mit der Ausnahme, die nun gestrichen wurde.
Hier die aktualisierte Version:

Folgende Inhalte sind untersagt:

Inhalte über nicht für medizinische Zwecke eingesetzte Drogen, die

  • den Verkauf von nicht für medizinische Zwecke eingesetzten Drogen koordinieren oder andere zum Verkauf dieser auffordern
  • nicht für medizinische Zwecke eingesetzte Drogen darstellen, anerkennen oder versuchen zu erwerben bzw. Inhalte, die den Verkauf derartiger Drogen durch den Verfasser des Inhalts oder durch mit ihm in Verbindung stehende Personen fördern
  • die Verwendung oder Herstellung von nicht für medizinische Zwecke eingesetzten Drogen unterstützen, fördern, koordinieren oder dazu anleiten
  • die private Verwendung von nicht medizinisch eingesetzten Drogen schriftlich oder mündlich eingestehen, sofern diese Inhalte nicht im Zusammenhang mit einer Genesung gepostet werden

Die zweite Änderung betrifft nun den Handel zwischen Privatpersonen.
Dies daher nicht als Zitat, sondern als Übertragung aus dem Englischen.

Inhalte die versuchen Tabakprodukte […] zwischen Privatpersonen anzubieten, zu verkaufen, zu verschenken, zu tauschen oder zu transferieren.

Ausgenommen davon sind Seiten (bedeutet nicht-Privatprofile) welche Geschäfte, legitime Websites oder Marken repräsentieren.

Das zeigt sehr deutlich, worum es Facebook im Kern geht. Um Privatleute, die zum Teil verdeckt gewerblich Produkte unkontrolliert abgeben.
Eine weitere Änderung für die gewerbliche Nutzung ist lediglich, dass solche Inhalte auf Personen über 18 beschränkt werden. Sie bleibt aber gemäß Facebook erlaubt.

Bereits einige Gruppen geschlossen

Die Unternehmenssprecherin wies ausdrücklich darauf hin, dass damit auch auf so genannte Verkaufsgruppen abgezielt werde.
Nach Aussagen einiger Nutzer sind auch bereits deutschsprachige Gruppen geschlossen worden.

Leider hatte die Übersetzung des Interviews mit der Unternehmenssprecherin auf CNN dazu geführt, dass viele Nutzer noch verwirrter waren als zuvor. Da in den USA natürlich völlig andere Regeln herrschen.
Nach Ihrer Aussage sollen Privatnutzer jedoch weiterhin posten dürfen, was sie wollen. Also auch so genannte Handchecks. Solange keine erkennbare Verkaufsabsicht oder Werbung dahinter steckt.

Diese Regeln sind weltweit gültig und orientieren sich an dem Markt in den USA.
Um das völlig zu verstehen, muss man sie natürlich mit den hiesigen Bestimmungen, vor allem dem Tabakerzeugnisgesetz und den Bestimmungen zum Verbraucherschutz für die Werbung, abgleichen.



Beispielsweise posten viele Influencer auch im Bereich der E-Zigarette Inhalte unter ihrem privaten Profil. Sie machen sie nicht als Werbung kenntlich, weil das gemäß der deutschen Bestimmungen verbotene Werbung wäre.
Erkennt Facebook bzw. Instagram das nun als Werbung, könnte es gelöscht werden.
Es entsteht eine Zwickmühle, denn Facebook lässt eigentlich genau das zu, was per Gesetz hierzulande eh untersagt ist.
Facebook unterscheidet im Übrigen auch nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Flüssigkeiten. Anders als das Tabakerzeugnisgesetz und die TPD.

In jedem Fall sollten gewerbetreibende in Zukunft darauf verzichten, behelfsmäßig mit privaten Profilen auf Produkte hinzuweisen oder zu Gewinnspielen oder Giveaways aufzurufen.
Solche Aktionen dürften auch in Gruppen demnächst unterbunden werden, selbst wenn diese Gruppen nicht eh schon gelöscht werden.

Wie das in Zukunft genau aussehen wird ist derzeit schwer abzuschätzen.
Denn die Kontrolle erfolgt natürlich nicht durch einen Menschen, sondern durch Programme. Und diese werden im Laufe der Zeit angepasst und verfeinert.

Man sollte sich aber sehr deutlich vor Augen halten, dass die lieb gewonnene Dampferblase auf Social Media nicht mehr lange so existieren wird.
Erst vor kurzem hat YouTube seine Gemeinschaftsregeln ebenfalls geändert und die Monetisierung für jeglichen Inhalt zu E-Zigaretten unterbunden. Und so genannte Affiliate Links untersagt, die allerdings nach dem Tabakerzeugnisgesetz eh verboten wären.
Aus dem Innenministerium war unlängst zu hören, dass über eine Regelung der Kenntlichmachung von Werbung auch für Influencer nachgedacht wird. Was bedeuten könnte, dass sie im Bereich der E-Zigarette damit in die gleiche Zwickmühle geraten.
Und letztendlich wird derzeit an einer neuen EU Richtlinie gearbeitet, die zum 19. September 2020 in die jeweiligen Gesetze der Mitgliedsstaaten umgesetzt sein soll. Sie soll unter anderem Produktbesprechungen (Reviews) zur E-Zigarette untersagen, wenn der Poster dafür irgendeine Gegenleistung erhalten hat.

Und als wäre das nicht genug, sollte man sich klar machen, dass es amerikanische Unternehmen sind.
Würde im Zuge der Panikmache in den USA die Kommunikation für E-Zigaretten weiter eingeschränkt, würden die Unternehmen das ganz sicher weltweit umsetzen.

Die Neuregelung von Facebook ist daher nur ein Stein in einer Mauer.
Der Markt wird weiter reguliert und professionalisiert werden.


Die Situation in den USA: https://www.vapers.guru/2019/07/23/e-zigaretten-verbot-in-san-francisco-nur-eine-schlacht-in-einem-krieg/
Deutsche Händlerverbände geben Leitlinien: https://www.vapers.guru/2019/05/15/verbaende-geben-leitlinien-fuer-werbung-heraus/

Neue EU Richtlinie: Das Ende für Reviews?

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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