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Die TPD2 – Die Apokalypse ist nah!

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Man kann derzeit nicht über Dampfen und Politik sprechen, ohne über die TPD2 zu sprechen. Deshalb muss auch das Thema hier -leider, leider- einmal angesprochen sein.
Das ist mühselig und doof, aber so ist das nun mal mit Gesetzen. Es studieren ja auch ausschließlich Menschen Jura die zu früh vom Schnuller entwöhnt wurden. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Da müsst Ihr jetzt durch. Uns macht das auch keinen Spaß. Für mich ist das auch die sechste Stunde.

Die Europäische Union hat am 29. April 2014 die TPD2, die neue Tabakrichtlinie beschlossen. In ihr geht es auch um die Regulierung von E-Zigaretten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben jetzt bis Mai 2016 Zeit, das in ein Bundesgesetz umzusetzen.

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Holland drei Tage nach Umsetzung der TPD2

Die TPD2 zeichnet sich derzeit am Horizont der Vape Community ab wie die Apokalyptischen Reiter.
Gerüchte kursieren durchs Netz, Untergangsszenarien werden beschworen. Und obwohl die TPD2 im Wortlaut wie hier überall zu haben ist, halten diese Gerüchte sich hartnäckig.
Das liegt vor allem daran, dass die wenigsten Jura studiert haben. Es liegt aber auch daran, dass selbsternannte Autoritäten erklären was da angeblich drin steht. Ohne wirklich verstanden zu haben was da drin steht. Oder weil sie selber nur etwas vom Hörensagen mitbekommen haben.
Beispielsweise werden da Verkäufer in Shops gefragt. Die wissen meist selber nicht mehr als das was sie im Netz ausgraben. Eine Schuhverkäuferin weiß auch nicht, was demnächst gesetzlich an Inhaltsstoffen von Gummisohlen geregelt werden soll. Von einem Verkäufer in einem Dampfer Shop erwartet man das aber. Dazu bräuchten aber auch sie juristische Beratung. Und die kann ein normaler Shop sich in der Regel nicht leisten.

Oft werden auch irgendwelche Dinge in der TPD2 gelesen und dann E-Zigaretten angedichtet. Obwohl dieser ganze Schinken vor allem Zigaretten behandelt. Um E-Zigaretten geht es ausschließlich in Artikel 20.

Bevor wir hier eine Jura-Vorlesung veranstalten, hier mal das Gröbste was drin steht.
Nicht ausschließlich, freibleibend, ohne Gewähr, Rechtsweg ausgeschlossen. Stand Januar 2016.

+ Nikotinhaltige Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern von maximal 10ml abgegeben werden.

+ Nikotinhaltige Flüssigkeiten dürfen nur noch maximal 20mg Nikotin enthalten.

+ Nikotinhaltige Flüssigkeiten die bereits in Behältern verkauft werden, also beispielsweise für Cig-a-likes, dürfen 2ml nicht überschreiten.

+ E-Zigaretten und Behälter für Nikotinhaltige Flüssigkeiten müssen kinder- und manipulationssicher und bruch- und auslaufsicher sein.

Das war alles!
Es steht noch mehr drin, aber das betrifft den Endverbraucher, also den Dampfer mit kurzer Hose und Schießgewehr, in keinster Weise!

Bevor jetzt ein Shitstorm über vapers.guru hereinbricht greifen wir von vorn herein im Folgenden mal einige Gerüchte und/oder Missverständnisse auf.


+ Es wird nichts wirklich „verboten“. Es darf nur nicht in den Handel gebracht werden. Das klingt wie eine juristische Haarspalterei, ist aber ein riesen Unterschied.
Ein Verbot würde bedeuten, dass man dafür verhaftet und in den Kerker kommen kann. Wie bei Kokain oder Heroin. Dafür müsste das aber im Strafgesetzbuch stehen. Und darauf hat die EU so gar keinen Einfluss.
Darf etwas nicht in den Handel gebracht werden, dann darf man es besitzen. Bei niemandem wird das SEK morgens um drei die Türe eintreten und Verdampfer konfiszieren.
Einfachstes Beispiel: Die Gauloises Zigaretten mit Maisblatt waren ebenfalls in Deutschland „verboten“. Dennoch konnte man nach Frankreich fahren und sie kaufen. Und man konnte sie sogar mit nach Deutschland nehmen. Man durfte sie nur nicht professionell verkaufen um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hat man dem Nachbarn zwei Schachteln abgedrückt war das auch kein Problem.

+ An Akkuträgern soll sich nichts ändern. Sie stehen nicht einmal wirklich drin.
Zwar ist auch gefordert dass E-Zigaretten Nikotin gleichbleibend bei normalem Gebrauch abgeben sollen. Aber variable Leistungseinstellungen entsprechen dem normalen Gebrauch.

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Bis zu fünf Jahre Gefängnis: Aromen

+ Aromen werden nicht verboten. Auch davon steht nichts in der TPD2.
In Liquids (und Aromen) dürfen nur Inhaltsstoffe nicht mehr vorhanden sein die bereits als gesundheitsschädlich erkannt wurden. Gesundheitsschädlich, nicht Risiko beinhaltend.
Nach der Definition könnte sogar Diacetyl weiter verwendet werden, es ist zugelassen. Das macht für den Verbraucher keinen Unterschied, da die Aromen eh alle als Lebensmittelzusatz zugelassen sind. Mit Liquids kann man sogar backen. (Für Liquids aus Nordkorea und dem Süd Sudan wird keine Haftung übernommen.)
Anmerkung: Es wird auch in Zukunft unmöglich sein Aromen zu verbieten. Eben weil sie alle zugelassen sind. Es kann höchstens sein dass fertige Liquids nicht mehr mit bestimmten Aromen verkauft werden dürfen. Aber die meisten mischen eh selber. Es gibt auch große Hersteller die reine Aromen verkaufen die überhaupt nicht zum Dampfen gedacht aber trotzdem dafür geeignet sind.

+ Eine Beschränkung von Fassungsvermögen für Verdampfer ist in der TPD2 nicht vorgesehen. Die erwähnten 2ml betreffen ausschließlich Behälter in denen Liquid verkauft wird. Das soll dem Jugendschutz dienen.
In Holland ist es offenbar so, dass dort nach gesetzlicher Umsetzung keine größeren Verdampfer verkauft werden. Dann ist das aber höchstens begründet durch das holländische Gesetz, aber nicht verpflichtend durch die TPD2.

+ Das Gesetz muss bis Mai 2016 umgesetzt werden. Das bedeutet nicht, dass es ab dann gültig ist. (Abgesehen davon dass Deutschland eh immer zu spät dran ist.)
Der Großteil der TPD2 betrifft die Tabak-Industrie. Eine Industrie mit Milliarden Umsätzen, tausenden Arbeitsplätzen und hunderttausenden Händlern. Deutschland kann da nicht einfach den Riegel vorschieben. Beispielsweise wird die Hälfte aller Zigarettensorten wohl wegfallen, die Produktion muss umgestellt werden usw.
Deshalb wird bei solchen Dingen immer eine so genannte Abverkaufsfrist eingeräumt, in der es weiterhin erlaubt ist den alten Mist noch zu verscheuern. Diese Frist ist üblicherweise ein Jahr. Es wird aber schon von Fristen bis 2020 und darüber hinaus gemunkelt. Denn Riesen wie Philip Morris haben riesige Lagerhallen voll. Müssten sie das vernichten, könnten sie dafür Geld zurück verlangen oder den Staat gar verklagen.
Es ist also etwas unwahrscheinlich, dass im Juni 2016 alle Shops geschlossen haben.

+ Es wird ein Werbeverbot geben. Das betrifft aber ausschließlich „kommerzielle Kommunikation“. (Artikel 20, Abs. 3, TPD2) Wie bei den Zigaretten.
Es ist nach wie vor möglich auch Zigaretten online zu bestellen. Es ist nach wie vor möglich das auf Social Media zu kommunizieren. Es gibt nach wie vor auch Facebook Gruppen die sich über Tabakpfeifen unterhalten. Warum sollte das bei E-Zigaretten anders sein? Und so lange sie nicht kommerziell betrieben werden, werden auch Reviews auf den geliebten YouTube Kanälen möglich sein. Ab wann so etwas als kommerziell gewertet werden wird ist fallabhängig. Facebook Gruppen gehören definitiv nicht dazu.
Spannend könnte es -ähnlich wie bei YouTube Kanälen- für diesen Blog werden wenn Werbung geschaltet wird um den Aufwand reinzuholen. Theoretisch steht da noch keine Gewinnabsicht dahinter. Aber auch damit hat der Endverbraucher ja nichts zu tun.
Einzelne Geräte oder Liquids zu empfehlen ist noch keine kommerzielle Werbung!

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Die Spezialeinheit: Noch im Aufbau

+ Ein Wort zu Facebook Gruppen und ähnlichem.
Der Staat ist mit seinen ganzen Mitteln wie Polizei, Ermittlungsbehörden, BKA, Geheimdiensten und internationaler Zusammenarbeit nicht in der Lage zu verhindern, dass Rechtsradikale und/oder Terroristen sich über entsprechende Foren austauschen. Für Facebook zuständig ist ein riesiger amerikanischer Konzern der länderübergreifend funktioniert und in Deutschland dem irischen Gesetz unterliegt.
Für die Umsetzung des Gesetzes wird übrigens das Landwirtschaftsministerium zuständig sein. Trotzdem kommen Gerüchte auf dass Facebook Gruppen unterbunden werden sollen.
Also mal ehrlich: Echt jetz?

+ Vielleicht werden Hersteller und Händler die Verunsicherung nutzen um die Preise zu erhöhen. Das kann niemand vorhersagen. Dagegen spricht aber der Konkurrenzkampf auf dem Markt. Eine Verteuerung kann höchstens durch das Mehr an Verpackung begründet sein.
Eine extra Besteuerung wie bei der Tabaksteuer ist derzeit nicht geplant. Das ist ein klares Zugeständnis der Politik an das Dampfen.
Gerüchte über eine Steuer oder doppelt und dreifach so hohe Preise entbehren jeglicher Grundlage.

+ Egal welche Petition eingereicht wird und egal wie viele Menschen die Petition unterschreiben, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf dass deshalb ein Gesetz nicht kommt. Oder die Regierung irgendeine andere Maßnahme ergreift. Der Petent, also der Einreicher der Petition, hat lediglich einen Anspruch darauf dass die Petition geprüft wird, und er daraufhin darüber einen Bescheid erhält.
Dennoch ist es wichtig eine Petition, wie im Januar diesen Jahres die Petition 61453, zu zeichnen. Denn sie ist das direkteste Mittel um Einflussnahme auf die Umsetzung der TPD2 zu nehmen. Ist das Gesetz da, muss dagegen geklagt werden. Mit einer Petition kann vorher schon erreicht werden, dass die Politiker aufmerksam werden und eventuell auch anderes zu hören bekommen als die Meinung der bekannten Dampfgegner.


Die TPD2 muss in das Bundesgesetz „übersetzt“ werden. Und natürlich kann dort auch noch etwas einfließen. Es kann „strenger“ werden. Das kann derzeit niemand absehen. Im letzten Gesetzesentwurf der geleakt wurde (Anfang November 2015) ist davon allerdings nichts wirklich zu finden.
Es gibt derzeit offenbar auch keine Bestrebungen das umzusetzen.

Ein persönlich bekannter Händler saß im Meeting mit dem Geschäftsführer eines der größten deutschen Liquid Hersteller. Der sagte sinngemäß dass der ganze Hype Ziegenscheiße ist und sich seine Firma deshalb auch nicht daran beteiligt, beispielsweise durch den Verkauf von Bunkerbase. Für seine Firma wird sich auch nach Umsetzung der TPD2 nichts ändern, außer dass es mehr Verpackunsgmüll gibt. Selbst die Preise werden gleich bleiben.

Es wird also alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Oder wie der nächste Untergangsprophet auf Facebook raushaut.

Dennoch ist es sinnvoll gegen die TPD2 zu kämpfen und dagegen aufzubegehren. Denn es gibt durchaus Bestrebungen der Gegner das Dampfen noch weiter zu regulieren. Und da liegt die eigentliche Gefahr. Dass die Chance eine wirkliche Waffe im Kampf gegen den Tabak vertan wird, aus falsch verstandenen Prioritäten. Und einem illusorischen Weltbild. Aber offenbar findet derzeit auch ein Umdenken stat. Langsam, zögerlich, aber es werden Stimmen laut. Wie in der Studie die wir nur noch die 95% Studie nennen.
Die Gegner begehen einen strategischen, aber kolossalen Fehler. Mehr dazu lest Ihr im letzten Teil unserer Politik Serie „Der Denkfehler“.

Unsere Politik Serie:
Die Politik – Eine Übersicht
Die TPD2 – Die Apokalypse ist nah!
Die WHO – Von Wurst kann man sterben
Die Zentrale – Das DKFZ oder Wahnsinn mit Methode
Die Medien – Pickelige Sozialpädagogik Studenten
Die Verschwörung – New World Order oder was?
Die Studie – Eine Revolution?
Der Denkfehler – Sprechen wir über Frösche